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Zweiter Abschnitt.
Brüder Brandt und Conrad denen Herzogen drei Jahre lang, und namentlichso lange der Krieg gegen die Grafen von Eberstein und von der Lippe dauernwürde, Kriegsdienste leisten sollten. Dagegen versprachen die Herzöge ihrerseitsauch wahrend dieser Zeit denen von Schwicheldt Schutz und Hülfe gegenetwaige Feinde, namentlich gegen den Bischof von Halberstadt und gegenHerzogliche Unterthanen. Merkwürdig, und kein erfreuliches Bild von derdamaligen Macht der Fürsten, ist aber die Clauful, daß, wenn die Herzögenicht im Stande seyn sollten, denen von Schwicheldt zu ihrem Rechte gegenHerzogliche Hintersassen zu verhelfen, die von Schwicheldt befugt seyn sollten,nach Verlauf eines Monats von Zeit erhobener Klage sich selbst Recht zuverschaffen.
Eine andere Merkwürdigkeit dieser Jahre ist für die Geschichte die Beloh-nung der Brüder, Ritters Heinrich, Brand und Conrad von Schwicheldt mitder Harzburg von Seiten der Grafen von Werningerode, (Nro. 97.) derenGrund wahrscheinlich eine ahnliche Veranlassung, nemlich Verstärkung durchVerbündete, gewesen seyn mag. Was konnte anders die von Schwicheldtbewegen, diese Burg von den Grafen von Werningerode zu Lehn zu empfangen,und zwar nicht alle Brüder, sondern nur diese drei allein? Es ist zwar dieserberüchtigte Dorn im Auge der benachbarten Fürsten und Städte, die Harzburg,allerdings ein Reichslchn für die Grafen von Werningerode gewesen. AllemHerzog Otto der Quade hatte sie den Grafen entrissen, und im Frieden vomJahre 1370 (Nro. 98.) haben die Grafen anerkannt, daß der Herzog ihnennur diejenige Halste zurückgegeben habe, welche sie vormals dem Hermannvon der Gowisch eingethan gehabt hätten.
Herzog Otto der Quade hatte seinen Theil der Harzburg dem RitterHans von Schwicheldt (§. 16.) geschenkt, und sowohl dieser, als seine Söhnewaren im ruhigen Besitze geblieben. Ein besonderer Grund muß daher