30
Erster Abschnitt.
daß die Brüder von Schwicheldt jetzt noch 6 Jahre die Nutznießung behalten,und dann die Güter an das Kloster zurückfallen sollten.
Gleichergestalt hatten sie vom Domcapittel zu Hildesheim damals denZehnten zu Machtersen für 100 Mark löthigen Silbers in Pfandnutzung,woran inzwischen auch Heine von Heimburg (Nro. 27.) Antheil hatte.
Im folgenden Jahre 1357 wurden sie vom Bischof Heinrich von Hildeshekmmit dem kleinen oder Schmalzehnten zu Hohenhameln, dem Rottzehncen zuGylingen, einem Meyerhofe zu Uetze, und noch einem Hofe daselbst, zweiHütten auf dem Kirchhofe zu Rosenthal, und zwei Worthe zu Großensolschenbelehnt, weil sie 30 Mark Silber Hildesheimscher Wahrung vom Bischöfe zufordern hatten, und weswegen der Bischof sich vorbehielt, dieß Lehn dafürwieder einlosen zu dürfen. Ein sonderbares Verhältniß, welches eigentlich derNatur der Lehne nicht angemessen ist. (Nro. 28.)
Nicht minder wurden sie im genannten Jahre 1357 vom Probste zumheil. Kreutze in Hildesheim, Heinrich Herzog von Braunschweig, mit anderweiten12 Hufen Landes zu Flachstöckheim belehnt. (Nro. 29.) Diese und die obenerwähnte Belehnung km Jahre 1350 sind die erste Grundlage des Besitzesder Graflich von Schwicheldtschen Familie in Flachstöckheim, welche sich in derFolgezeit nach und nach so ausgedehnt hat, daß das ganze Dorf ihr Eigenthumgeworden ist. Es wird der Ort in diesem und dem vorangezogenen Docu-ments zwar nur Stöckem genannt, allein die Bezeichnung der Lage, uemlichbei Flothe und bei Machtersen, setzt die Sache so sehr ins Licht, daß darübergar kein Zweifel obwalten kann.
Im folgenden Jahre 1358 kauften sie von Heinrich und Lippold, Gebrüdervon Bernigerode zwei Hufen Landes auf dem Felde zu Boyningerode für11 Mark löthigen Silbers. (Nro. 30.) Da inzwischen diese beiden HufenGraflich Woldenbergsches Lehn waren, so refutirten die Verkaufer solches zu