clioii et Conradum de Frysack, der also nicht den ritterliche Geburt bezeich-nenden Titel strenuus vir erhält, gehörten*). Er starb 1356, worauf Mark-graf Ludwig der Römer dem Henning von Stechow die Vormundschaft überseine hinterlassenen Kinder übertrug. In der Urkunde wird er immer nurKone Arnoides Bürger in Rathenow, in der gleichzeitigen lateinischen Ueber-schrift aber Conradus Vrvsagk civis quondam in Ratenow genannt**). ArnoldFrisak besass 1375 nebst seinem Bruder einige Hebungen aus dem DorfeKriele und aus der Rathenowschen Mühle***).
VI. Die Gans Edle Herren von Putlitz, früher Herren zu Wittenbergeund Perleberg. •—- Unter den Adels-Geschlechtern der Mark Brandenburg hatdieses durch eine lange Reihe von Jahrhunderten bis auf die Gegenwart eineStellung behauptet, wodurch Forscher, die wir zu den besten der Neuzeit aufdem Gebiete der vaterländischen Geschichte zählen, sich haben bestimmenlassen, demselben eine höhere Adelsstufe einzuräumen.
Lisch, der diese Edlen in gleiche Cathegorie mit den Grafen von Lindowstelltf), legt besonderes Gewicht auf verwandtschaftliche Berziehungen, diezwischen den Edlen Gans von Putlitz und anderen Geschlechtern des höherenAdels statt gefunden habenf namentlich mit den Grafen von Schwerin ff) unddadurch selbst mit den Markgrafen von Brandenburgfff), so wie mit denHerzogen von Sachsen und Braunschweig. Allein so unläugbar dies ein Zeug-niss der Machtstellung und des Ansehens dieses Geschlechtes ist, so gestatteteine solche einmalige Allianz mit einer Tochter aus höherem Adelsgeschlechtedoch keinen Schluss auf die Abkunft. Gerechtfertigter würde der entgegen-gesetzte Schluss erscheinen, dass die sonst nur mit ritterlichen Geschlechterneingegangenen Verbindungen der Edlen Gans diese selbst als Glieder des rit-terlichen Standes erkennen lassen.
Riedel geht weiter. Unter allen noch gegenwärtig bestehenden Familienbetrachtet derselbe die Edlen Herren Gans von Putlitz, ausser den Edlen vonPlotho, als die einzigen, „welche eine höhere Stufe des Adels aus alter Zeitherübergebracht zu haben mit vollkommener historischer Gewissheit nachzu-weisen vermögen"*f). — „Was vorzüglich die hohe Stellung der PutlitzschenFamilie unter dem Brandenburgischen Adel in unzweifelhafter Weise zu erken-nen gebe, sei theils der ihr seit der ältesten Zeit beständig eingeräumte Vor-rang vor den gewöhnlichen adeligen Geschlechtern und anderntheils die nachdem älteren, sehr bestimmten Kanzleistyl nicht zufällige Beilegung von Prädi-katen, welche sie den fürstlichen und reichsgräflichen Personen gleichstellteund dem gewöhnlichen Adel entschieden überhoben" **f). — Derselbe legtauf die, jedoch bereits von Lenz***f) als ein Mährchen erklärte Sage von Ab-
*) Gercken c. d. V. 94.
**) ibd. VI. 539.
***) Landbuch p. 125,
f) Die verwandtschaftlichen Verbindungen des iiltern Hauses Gans v. Putlitz mit alt-fürstlichen Geschlechtern. Schwerin, 1841. 8vo.
ff) Nos Ilelmoldus et Nicolaus D. gr. cornites Zwerinenses... genero nostro dominoJohanni dicto Gans de Wittenberge 1281 (Lisch 1. c. p. 24. Riedel cod. dipl. I. Haupt-theil II. 345).
jfj) Nos Johannes mites dictus Gans de Parleberghe... domino Ottone marchioneBrandenburgensi longo et ceteris nostris consanguineis 1292 (Lisch p. 27. RiedelI. Hptth. III. 346).
*f) Riedel I. Hptth. I, 268.
**f) ibd. I. Hptth. I. 272.
***f) Brandenburgische Urkunden S. 350.