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Ueber
diejenigen Märkischen Geschlechter
des
niederen Adels,
denen im I3ten bis löten Jahrhunderte das Prädikat Edle Herren
zu Theil geworden ist.
Wer dem höheren deutschen Adel, sei es nun dem Stande der Fürsten,der Grafen oder Dynasten, angehörte, dem wurde auch in Urkunden des 12tenbis löten Jahrhunderts das Prädikat: „nobilis vir 6 , „Edler Mann" zu Theil;aber .nicht alle, denen in Märkischen Urkunden dies Prädikat gegeben wurde,gehörten eben deshalb schon dem höheren Adel an. Das soll durch eine Reihevon Beispielen an einzelnen Personen, wie an ganzen Geschlechtern nachge-wiesen, und kann auch erklärt werden.
Schon G. W. v. Raum er sagt: „Einen ursprünglichen hohen Adel kannes in der Mark Brandenburg nicht geben. Die Rechte des hohen Adels beru-hen hier nicht mit in einer uranfänglichen Schirmherrschaft, sondern allein ineiner vom deutschen Könige übertragenen militärischen Amtsgewalt, und ebendarum sind diese Rechte in der Mark von jeher weit grösser gewesen, als imeigentlichen Deutschland*)."^Ebensowenig nun, wie es einen ursprünglich hö-heren Adel im deutschen Sinne in der Mark diesseits der Elbe gab*'*), eben-sowenig gab es hier eine Ministerialität.„„ Eine eigentliche Ministcrialität, sagtderselbe Autor***), d. h. eine Austlmung von einem geringen Stück LandesSeitens der Stifter und des hohen Adels an gewisse Personen unfreien Stan-des mit der Verpflichtung, dem Verleiher persönliche und Ehrendienste, soge-nannte Hofdienste, zu leisten, hat es in. der Mark niemals gegeben: denn essetzt dies Verliältniss nothwendig einen friedlichen Besitz von Patrimonialgü-tern voraus, während in der Mark nur Kriegsdienste von Werth waren."
Auch in Böhmen hat es einen hohen Adel im deutschen Sinne so wenig,I wie ein Ministerial-Verhältniss, wohl aber einen freien Herrenstand gegeben.
*) Heber die älteste Geschichte und Verfassung der Kurmark Brandenburg S. 32.
**) Die Grafen von Lindow gehörten, nicht ihrer in der Mark Brandenburg gelege-nen Herrschaft Ruppin, sondern ihrer Abstammung wegen, aus einem deutschen Dynasten-Geschlechte, dem höheren Adel an.
*"•) S. 67.
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