Der Adel der Provinz Westphalen,
mit besonderer Rücksicht auf den von demselben in Anspruchgenommenen Freiherrenstand*).
Wollte man bei dem beklagenswerthen Mangel an zuverlässigen Hülfs-mitteln zu Einblicken der Art die Ranglisten der königlich Preussischen Armeeauch nur in statistischer Beziehung dazu benutzen, um eine Uebersicht zugewinnen über den Bestand der Adelsgeschlechter der Preussischen Monarchie;so würde man, die verschiedenen Jahrgänge mit einander vergleichend, zu sehrauffallenden Differenzen geführt werden, namentlich über das Zahlen-Verhältnissder bloss adeligen Familien zu den Baronen oder Freiherren, zwischen welchenletzteren beiden ein uns nicht klar gewordener Unterschied gemacht zu werdenscheint. Und zwar wird man bis zu einem bestimmten Zeitabschnitte ein progres-sives Wachsthum in der Zahl der Barone, dann wieder eine plötzliche Abnahmewahrnehmen, nicht selten jedoch ein Schwanken der Art, dass viele auf einigeZeit verschwundene Barone späterhin wieder als solche auftreten.
Selbst wenn man von den Bewegungen, welche in neuester Zeit in denbetheiligten Familieu vielfältig aufgeregt worden sind, unberührt gebliebenwäre, würde die oberflächlichste Betrachtung der eben angedeuteten Erschei-nungen zu der Vermuthuug führen, dass man diese Verhältnisse nicht gänzlichder Ueberwachung entzogen habe; dass Nachweise über die Begründung diesesoder jenes Adelsprädikates für nöthig erachtet worden, um nicht völliger Willkürund jeglicher Anmassung eine Angelegenheit Preis zu geben, die, so wenig siesich besonderer Pflege zu erfreuen haben mag, doch der Regulirung zu bedürfenscheint.
Die diesen Verhältnissen neuerdings gewidmete Theilnahme ist zwar ansich eine höchst erfreuliche zu nennen, und das nicht bloss im Interesse desStandes, den sie zunächst trifft, und welchem in dieser Ueberwachung einSchutz gegen Uebergriffe zu Theil wird, sondern auch im Sinne Aller, diegesetzmässige Regelung und Verbannung aller Willkür und Eigenmächtigkeit
*) Der wortgetreu hier wiedergegebenen Abhandlung, welche der Verfasser unterdem 27. Nov. 1844 an den damaligen Chef des Ministerii des königlichen Hauses, an denOber-Kammerherrn Fürsten zu Sayn-Wittgenstein eingereicht hat, lag der Wunsch zuGrunde, den auf gleicher Stufe der Berechtigung stehenden Geschlechtern Westphalensauch mit Einem Schlage, nicht aber auf Grund der von jeder Familie einzeln erhobenenAnsprüche, die Führung des freiherrlichen Prädikates gestattet zu sehn. Es ist jedoch derletztere Weg eingeschlagen worden.
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