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Westphalens anzusehen sein. Die Familie bekleidete das Osnabrücksche Erb-jägermeister-, so wie das Herfordsche Erbtruchsessen- und Erbmarschallamt,welches Letztere bei Gelegenheit der Huldigung vom Jahre 1840 dem nunmeh-rigen Majoratsherrn Obersten und Brigade - Commandern' v. Ledebur*) vonNeuem verliehen worden ist. Ausser diesen Erbämtern, welche die Ledeburszu den angesehenem Ministerialen der Bischöfe von Osnabrück und der Reichs-abtei Herford machte, waren dieselben Vasallen der Grafen von Ravensbergund Tecklenburg, der Bischöfe von Minden und Münster, und insbesondere im14. und 15. Jahrhunderte in dem Besitze einer Macht und eines Ansehens, wo-durch in ihre Hand vorzugsweise die Geschicke jener Theile Westphalens ge-legt waren. •— Dies geht unter andern auf das Augenfälligste aus den, wiedie Familien-Geschichte ausführlicher lehren wird, übertriebenen Besorgnissenhervor, welche in der Mitte des löten Jahrhunderts bei der den Ledebursmissfalligen Besetzung der Propstei zu St. Johann in Osnabrück Seitens desHerzogs von Jülich, als Herrn der Grafschaft Ravensberg in einem Schreibengeäussert werden. •— Ritter Heinrich Ledebur zu Mühlenburg, das damaligeHaupt der Familie, hatte seinem gleichnamigen Sohne jene Stelle zugedacht;der Papst bestätigte aber den von dem Herzoge von Jülich begünstigten Lam-bert von Bevessen. Lieber die Wirkung, welche diese Wahl auf die Ledebur-sche Familie haben möge, spricht sich der Herzog in einem Schreiben vom19. Mai 1450 an den Bürgermeister und Rath der Stadt Osnabrück in folgen-der Weise aus: „er habe vernommen, dass, wenn der Papst dein Ledebur diedie Propstei zu St. Johann nicht bestätigen werde, daraus die allergrössteFehde entstehen solle, die je gewesen wäre; die Ledebur besitzen pfandweiseden Reinenberg und Wiedenbrück, haben ihre zwei Häuser (die festen HäuserMühlenburg und Werburg), das Schloss Limberg stehe ihnen offen; dazu derHarkotten, Hünnefeld und Ippenburg (feste Häuser der Familien v. Korff undvon dem Busche); der Bischof von Minden und dessen Bruder, der Grafzu Rietberg, so wie der Bischof von Münster halte es mit denen von Ledebur;eben so seien in der Stadt Osnabrück die Gilden und Gemeine auf ihrer Seite;und wenn Herr Lambert (v. Bevessen) sich gegen Ledebur opponire, so wol-len Ledeburs Herren, Mage und Freunde des Domcapitels zu Osnabrück Feindwerden. Hierin wolle der Bischof von Münster und die Stadt sie unterstützen;wenn aber Er (der Herzog) sich gegen Ledebur kehren würde, dann solleZwietracht in der Grafschaft Ravensberg entstehen und diese ihm durch denMarkgrafen von Meissen (dem Führer der Schaaren im Soester Kriege) genom-men werden." Der eigenthümliche Besitz mehrerer fester Häuser, das nochheute in dem Besitze der hier in Rede stehenden Linie des Geschlechts be-findliche, von den Ledeburs errichtete feste Haus Mühlenburg, die Errichtungnoch anderer Steinhäuser zu Werburg (damals Wederburg genannt), Bustede,Bruchmühlen, Aschen (im Jahre 1406 durch die vereinten Streitkräfte der Bi-schöfe von Osnabrück und Münster, der Grafen von Hoya, von Tecklenburg,der Edlen von Diepholz und v. d. Lippe, der Stadt Osnabrück und mehrererritterlichen Geschlechter, die als Gegner der Ledebur auftraten, gebrochen), sowie der Pfandbesitz von mehreren Landesfesten (Vlotho, Limberg, Reineberg,Reckenberg u. a,) gab der Familie eine fast dynastische Bedeutung, die seitAufhebung aller Ministerial-Hörigkeits-Verhältnisse im 14ten Jahrhunderte nochentschiedener heraustrat. Ja, schon zu Anfang des 14ten Jahrhunderts, wo
*) Carl Friedrich August Ludwig v. L. gegenwärtig (1854) Generaliieut. a. D. undMitglied der Ersten Kammer.