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2 (1855)
Seite
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Geschlechtes, auf jene Anerkennungsurkunde sich berufend, zur Beibehaltungdes freiherrlichen Titels berechtigt sein: denn für Alle spricht ganz derselbeGrund, nämlich ein durch ein halbes oder volles Jahrhundert in einzelnenFällen nachzuweisender Gebrauch der Beilegung oder Führung des freiherrli-chen Prädikates. In derselben Lage befinden sich aber alle ad II. A. namhaftgemachte Geschlechter.

65. von Weichs (I. A.).

Beide Hauptlinien dieses altbayerschen Geschlechtes, die von Wigulei vonWeichs abstammende ältere, und die von dessen Bruder Engelbert sich her-leitende jüngere, nicht bloss in Bayern, sondern auch am Niederrhein und inWestphalen ansehnlich begüterte Linie, sind in der Bayerischen Adelsmatrikelals Freiherren anerkannt*); und zwar die ältere Linie auf Grund eines demHans Christoph von Weichs für seine Linie im Jahre 1623 ertheilten freiherr-lichen Diploms; und die jüngere Linie, weil dieselbe im unvordenklichen Be-sitze des freiherrlichen Prädikates sei. Dass aber auch hier eine diplomsmäs-sige Erhebung zum Grunde gelegen haben müsse, erhellt nicht bloss aus einerbestimmten Notiz, wonach der Kurcölnische Oberststallmeister, Falken- undJägermeister Gaudenz am 24. December 1636 in den reichsfreien Stand erho-ben sein soll, sondern auch daraus, dass die gesammte NachkommenschaftGeorg Sigismunds von dieser Zeit an stets Freiherren genannt werden, undweil ebenfalls von da ab diese Linie sich zAveier Helmbilder bedient; eineWappen-Vermehrung, die nur einem Diplome zugeschrieben werden kann. Demgesainmten von Weichsschen Geschlechte wird hiernach der Freiherrenstandnicht streitig gemacht werden können.

N

66. von Wendt (II. A.).

Das sehr ansehnliche ritterliche Geschlecht der Wendt (Wende, Slavus),nicht zu verwechseln mit denen von Wenden im Braunschweigschen **) und miteinigen neueren Familien dieses Namens, ist in der Grafschaft Ilavensberg (zuHolzfeld), im Lippeschen (zu Papenhausen); im Münstersehen (zu Crassenstein)und in anderen Theilen Westphalens von altersher begütert gewesen. Hiersehen wir sie auch seit dem Anfange des vorigen Jahrhunderts bei verschie-denen Veranlassungen Freiherren genannt; namentlich den Johann Adam Frei-herrn von Wendt auf Wendhausen, Ginmierich und Rothenkirchen, der als kai-serlicher General-Feldwachtmeister im Jahre 1715 in den Grafenstand erhobenwurde***), 1716 aber ohne Leibeserben starb. Erbe seiner Güter Egendorfund Hueb in Oesterreich war sein Vetter Franz Egon Freiherr von Wendt zuCrassenstein. Von der Linie zu Wiedenbrück und Papenhausen finde ichzuerst den Osnabriickschen Oberhofmarschall und Oberschenk Simon Heinrichv. Wendt (1728) in Ahnentafeln als Freiherrn bezeichnet, nicht aber seinenVater Caspar Ernst. Ebenso wird auch der Linie zu Ilolzfeld und Harden-bergj-) das freiherrliche Prädikat gegeben. Aber ein Freiherren-Diplom kann

*) v. Lang Bayersch. Adelsb. S. 2(12.

**) Wie namentlich in Zedler's Universalle.xicon 54. Th. S. 19761982 vielfachgeschieht.

***) Megerle v. Mühlfeld Oesterr. Adelslex. Ergiinzb. S. 36.t) Biisching Erdbesehrb. III. 732.