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2 (1855)
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49. von Post (II. A.).

Die von Post gehören von Alters her*) zu den ritterlichen Geschlechternder Grafschaft Schauenburg, und sind dort, wie im Lippeschen und Pader-bornschen, noch heute angesessen; allein dass sie sich des freiherrlichen Prä-dikates bedient haben, davon ist mir weiter kein Zeugniss vorgekommen, alsdies, dass aus diesem Geschlechte der Hauptmann August Otto v. Post imJahre 1739 in den Böhmischen Freiherrenstand erhoben worden ist**). Erhatte zwar einen Sohn, seine Nachkommenschaft scheint jedoch erloschenzu sein.

50. von Puttkammer (II. B. a.).

Sie gehören zu den angesehensten Geschlechtern Hinter-Pommerns undnehmen dadurch, dass sie zu den ureingesessenen Slavischen Familien diesesLandes zu zählen sind, ein eigenthümliches erhöhtes Interesse in Anspruch.Der freiherrliche Titel aber steht, ausser den etwanigen. mir nicht bekanntenNachkommen des am 13. October 1682 in den Freiherrenstand erhobenen Chri-stoph Heinrich von Putkammer***), nunmehr allein, und zwar auf Grund einerErhebung des nachmaligen General - Major Martin Anton von Putkammer inden Freiherrenstand d. d. 30. Aug. 1737 durch König Friedrich Wilhelm Ider Schlesischen Linie zu. Es stiftete derselbe den 5. August 1773 das Fami-lien Fidei-Commiss Schickerwitz im Oelsnischen, welches auf seinen einzigenSohn Hans Christian und dessen Erben übergegangen ist. An beiden Standes-Erhöhungen haben die von Puttkammer zu Oevelgünne im Mindenschenkeinen Theil.

51. von Raet-Bögelskamp (I. B. d.).

Dem Ober-Landesgerichts-Referendarius von Raet-Bögelskamp zu Steinfurtist der Freiherrenstand anerkannt worden; indem seine Berufung auf ein des-falsiges Diplom vom Jahre 1416 und auf seinen Confirmationsbrief vom 14. Mai1703-}-) als genügender Nachweis Geltung gefunden hat. Aus dem Jahre 1416ein Freiherrn-Diplom! Ich gestehe, das wäre ein für die Reichsgeschichtesehr wichtiges Dokument; aber wir können uns des Zweifels nicht bloss andiesem, sondern selbst an dem des Jahres 1703 nicht vollständig erwehren.

*) Die fünf ersten Generationen (nach v. Steinen Westphälisehe Geschichte II. 659bis 666; vergleiche auch Pfeffinger Braunschw. Liineb. Historie II. 761771 und Zed-lers Üniversal-Lexicon 28. Tb. S. 17781790) dürfen wir füglich in das Reich derTräume verweisen. Volle Sicherheit gewinnen wir erst mit dem Ritter Ludwig Post,Drost zu Schauenburg, der in vielen Urkunden des 13ten Jahrhunderts erscheint 1253(Wiirdtwein snbs. dipl. VI. 429. 434), 1254 (Scheidt vom hohen und niederen AdelS. 405). 1256 (Falke trad. Corbej. p 39), 1258 (Seheidt p. 406), 1261, 1266 (Wiirdt-wein XI. 1719, 38), 1268, 1276, 128"2 (v. Spilcker Grafen von Everstein Urk. S.148, 160, 189) u. a. m.

**) Megerle von Mühlfeld Ergiinzb. z. Oesterr, Adelslex. S. 88.

***) Pfeffinger vitr. jur. publ. I. 777. Er war aus der Nossinschen Linie, des Her-zogs Casimir von Liefland Oberst, Landhofmeister und mit Agnes .Joachime v. Neuhofgenannt Ley vermählt.

-j-) In den Reichsacten soll sich auch das Concept eines Bestätigungsbriefes des frei-herrlichen Standes in lateinischer Sprache und d. d. 11. October 1696 für Arnold v. RaetHerrn v. Voort, Präses der Lehnskammer zu Herzogenbusch in Brabant befinden.

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