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2 (1855)
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wahrscheinlich, dass aus dem bürgerlichen Geschlechte der Pape aus Warstein,welches dem Herzogthum Westplialen eine Reihe von Gelehrten geschenkthat*), die nachmaligen Erbsälzer zu Werl hervorgegangen sind, die durchdas bei denen von Lilien bereits erwähnte Privilegium Kaiser Josephs I. vom15. April 1708 dem Adel beigezählt worden sind. Aus diesem Erbsälzer-Geschlechte erhielt der Reichskammergerichts-Assessor August Franz von Papemit dem Zusätze: genannt Papius vom Kaiser Franz I. am 18. Ang. 1763 denFreiherrenstand, dessen Nachkommen noch in Bayern fortbliihen **). DieseStandeserhöhung kann natürlicherweise auf die in Westplialen zurückgebliebe-nen Erbsälzer nicht ausgedehnt werden.

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48. von Plettenberg (I. B. a.) und von Bodelschwing-Plettenberg (I. A.).

So reich auch die Materialien zur Geschichte dieses angesehenen undstark verzweigten Geschlechtes in Rücksicht auf die ältere Zeit sind, so spär-lich fliessen dennoch in neuerer Zeit die Quellen. Denn ausser dem, wasv. Steinen***) über die verschiedenen Linien des Geschlechtes in unvollstän-digem Zusammenhange beibringt, und was das genealogische Reichs- undStaats-Handbuch von 1803 von den gräflichen Zweigen bietet, bleibt nochVieles zur Uebersicht des Ganzen zu wünschen; namentlich fehlt es noch sehran Aufklärung über die verschiedentlich vorgekommenen diplomsmässigenStandes-Erhölmngen. So wissen wir nicht einmal den Georg v. Plettenberg,der als kaiserlicher Gesandter dem Friedens-Traktat zu Osnabrück beigewohnthat-}-), und als kaiserlicher Kammerherr am 19. April 1068 in den Freiherren-stand erhoben worden ist-}--}-), mit Sicherheit einzuschalten, da von Steinenseiner nicht gedenkt. Am 20. Juli 1089 wurden die Brüder des BischofsFriedrich Christian von Münster, nämlich Christian Dietrich, Friedrich Mauritz,Wilhelm Ferdinand, Johann Adolph und Bernhard von Plettenberg, von denennur der vorletzte seinen Stamm fortgepflanzt hat, in den Freiherrenstand er-hoben-}--}"}-). Da jedoch dessen beide mit Nachkommenschaft gesegneten Söhnespäter in den Reichsgrafenstand erhoben worden sind, von denen der erstereStammvater der noch blühenden Linie zu Lenhausen, der andere Stifter derim Jahre 1813 im Mannsstamm erloschenen Linie zu Nordkirchen gewordenist, so muss die freiherrliche Descendenz dieser Linie als ausgegangen betrach-tet werden. Auf Jobst Heinrich v. Plettenberg zu Schwarzenberg bezieht sicheine dritte Erhebung in den Freiherrenstand vom 21. Juni 1698*f). ZurDescendenz desselben gehören die v. Plettenberg zu Heeren und die von Bo-delschwing-Plettenberg, denen mithin der freiherrliche Stand nach der Cathe-gorie I. A. gebührt. Was sonst noch an Mitgliedern dieser Familie vorhandenist, hat zwar auf das freiherrliche Prädikat keine diplomsmässig begründeteAnsprüche zu machen und würde demnach auf gleicher Stufe mit H.A. stehen,wenn nicht eine allgemeine Anerkennung als Freiherren dem ganzen Geschlechtezu Theil geworden wäre.

*) Seibertz Westphäl. Beitr. II. 5560.

**) v. Lang Adelsbuch des Königreichs Bayern S. 195.

***) Westphäl. Gesch. IV. 813862.

t) Gauhe Adelsl. I. 1208.

ff) Pfeffinger vitriar. jur. publ. I. 771.

ttt) ibd. I. 781.

*t) ibd. I. 785.