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2 (1855)
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So viel ist gewiss, dass in Westphälischeu Ahnentafeln und Urkunden dieFamilie nicht gefunden wird; ferner, dass der durch mehrere historische Schrif-ten bekannte Friedrich Wilhelm Ferdinand v. Raet gen. Bögelskamp in seinenälteren Schriften und Abhandlungen weder für sich, noch für irgend ein Mit-glied seiner Familie das freiherrliche Prädikat in Anspruch genommen hat*).

53. von der Reck (I. A. b.).

Bitter Goddert von der Reck zu Heeren wurde durch seine Gemalin Agnqs,Schwester des im Jahre 1429 verstorbenen letzten Edlen Herrn von Volme-stein, Erbe der bedeutenden Volmestein-Rinkenrodeschen Allodial- und Feudal-Güter. Beträchtliche Freigrafschaften, die unmittelbar vom Reiche zu Lehngingen und ein ausgedehnter Lehnshof scheinen ihm und seinen Nachkommenden freiherrlichen Stand, auch ohne eines ausdrücklichen Diploms darüber zubedürfen, zuerkannt zu haben. Wenigstens ist kein ausdrückliches Freiherren-Diplom zur Kenntniss gekommen; wohl aber führt bereits das im Jahre 1604edirte Si e b m a chersche Wappenbuch das vereinigte Reck - VolmesteiuscheWappen unter die freiherrlichen auf**); und alle Linien, welche als Descen-denten Godderts das also vermehrte Wappen führen, nämlich die zu Heessen,Steinfurt, Stockhausen, Witten, Senden u. s. w. werden ohne Weiteres hiernachden Freiherren beizuzählen sein. Dennoch ist aus diesen Linien Johann Mat-thias von der Reck zu Steinfurth fürstlich Münsterscher Geh. Kriegsrath aus-drücklich am 7. August 1717 in den Reichsfreiherrenstand erhoben worden.Aus den anderen Linien mit dem einfachen Stammwappen sind gleichfalls meh-rere Standes-Erhöhungen vorgenommen. Aus dem Hause Reck wurde mittelstDiploms vom 4. März 1623 der nachmalige Reichshofraths-Präsident und kai-serliche Geh. Rath Johann v. d. Reck zu Scharffenegg, so wie dessen BruderDieterich vom Kaiser Ferdinand III. in den Reichsfreiherrenstand erhoben***).Ersterer überlebte seine Söhne, während des anderen Nachkommen noch heuteblühen. Aus der Linie zu Uentrup erhielten die Brüder Dietrich und Johannam 9. August 1677 vom Kaiser Leopold I. den Freiherrenstandf), der ihnenvom Könige Friedrich I. am 14. Dcbr. 1709 anerkannt wurde-j-f). Ferner sollJohann Bertram von der Reck zu Horst am 9. April 1677 unter Vereinigungdes von Horst.schen Wappens, des Löwen, mit dem seinigen, von Kaiser Leo-pold in den Reichsfreiherrenstand erhoben worden sein-j-j--}-). Von ihm sinddie von der Reck zu Hevdemiihlen entsprossen. Dagegen haben, so viel hatermittelt werden können, die v. d. Reck zu Haaren und zu Offenberg den frei-

*) Während derselbe in Drive rs biblioth. Monastor. p. 120 noch als Herr v. Raetaufgeführt steht, nennt Rassmann Müust. Schriftsteller-Lexicon S. 97100. Nachtrag I.34. II. 83. III. 75 ihn allerdings Freiherr. Er selbst aber nennt sich so wenig, als sei-nen Grossvater Alexander, der Lieutenant im Französischen Reg'ment Royal-Alsace war,und mit Gerhardine von Staverden das Gütchen Bögeiscamp erwarb; noch in dem Sub-scribenten Verzeichnisse den Batavischen Gesandten zu Cassel C. A. v. Raet zu Bügels-kamp Freiherren in seinen 1805 erschienenen Beiträgen zur Geschichte Westphalens 1. Th.Anh. 4. und Vorrede XVII.

**) I. 30.

***) v. Steinen Westph. Gesch. III. 80.

f) Pfeffingen vitriar jur. publ. I. 776.

tt) v. Steinen III. 87 sagt von ihnen, dass sie sich in den Freiherrenstand habensetzen lassen. Dies bringe ich in Verbindung mit dem anderweitig (v. Zedlitz Adelsl.I. 37) gegebenen Datum.

ttt) v. Steinen III. 94.