viel ist gewiss, dass diese aus dem Jiilichschen stammende, in älteren Urkun-den öfters van me Eode, von dem Kode genannte Familie zu den verzweigte-sten und mächtigsten, nicht bloss des Niederrheins, sondern vorzugsweise auchBelgiens und der Niederlande gehört. Als der gemeinsame Stammvater, vondem die verschiedenen Abzweigungen ausgehen; gilt Werner Scheiff'art vonMerode, der 1233 lebte. Von seinem Sohne Werner stammt diejenige Nach-kommensehaft, von der drei Brüder: Richard, Stifter der Linien Houffälize-Frentz; Wilhelm, Stifter der Linie zu Kummen und der Grafen von Waraux;und Johann, der Stammvater der Grafen von Merode, Marquis von Westerloou.s. w., welche im Jahre 1473 eine Bestätigung ihres Freiherrenstan-des erhielten, gewesen sind. — Johann Scheiff'art Herr zu Merode, ein ande-rer Sohn des ersten Werner hatte nicht minder eine zahlreiche Nachkommen-schaft. Einer seiner Söhne, Werner, ward der Stammvater der von Merodezu Heyden, ein älterer Sohn, Wilhelm, dagegen begründete wiederum mehrereLinien, indem Carsil Stifter der von Merode-Buir wurde, Johann der von Me-rode-Vlatten, Gerhard aber der Scheiff'art von Merode, die abermals in meh-rere Linien sich spalteten.
Von dem vorerwähnten Carsil sind nun die von Merode zu Schlossbergund zu Merfeld im Münsterschen ausgegangen, und um diese handelt es sichhier. — Ausser dem Umstände, dass bereits im Jahre 1473 der eine Haupt-zweig der Nachkommenschaft Werners eine Bestätigung des alten freiherrlichenStandes erhielt, somit also eine Anerkennung, die auch zu Gunsten des Standes-Verhältnisses des andern Hauptzweiges, nämlich der Nachkommenschaft Wil-helms, spricht, können wir für die freiherrliche Qualität der von Merode zuMerfeld den langjährigen Gebrauch des freiherrlichen Prädikates anführen*).
44. von Nagel (II. A.).
Dieses ursprünglich Ravensbergische (Königsbrück, Wallenbrück, Bustede),jetzt aber vorzugsweise im Münsterschen (Vornholt, Ittlingen, Loburg), im Cle-veschen (Doornick) und in anderen Theilen Westphalens und des Niederrheinsbegüterte altritterliche Geschlecht sehen wir zwar niemals in den Freiherren-stand erhoben, wohl aber des freiherrlichen Prädikates in allen den erwähntenLinien vieifach sich bedienen. Namentlich ward Georg Adolph von Nagel zuHerl bereits im Jahre 1670 als Freiherr bei der Niederrheinischen Kitterschaftanfgeschworen und dieses Prädikat seinen Nachkommen stets ertheiit**), sei-nem Vater Matthias von Nagel zu Ittlingen aber noch nicht. Indessen fehltes auch für die übrigen Linien an Beispielen nicht; ihre Berechtigung beruhtdaher auf einer und derselben Grundlage mit allen den sub II. A. aufgeführtenGeschlechtern***), nämlich auf dem mehr denn hundertjährigen landesüblichenGebrauche.
*) Schon 1693 werden die von Merode zu Merfeld Freiherren genannt (Kindlin°- e rMünst. Beitr. I. 109).
**) Robens I. 237—244.
***) Franz Adolph von Nagel aus dem Hause Vornholt Dompropst zu Hildesheimund Drost zu Winzenburg wird 1734 Freiherr genannt (Lauenstein diplom. Geschichtevon Hildesheim 1, 169, 218); nicht minder Ferdinand Ignatz v. Nagel Domherr u. Seniordes Stiftes Paderborn 1725 (Gauhe Adelslex. I. 1072); der Churtriersche KämmererFreiherr v. Nagel 1745 (Hontheim hist. Trevir. III. 957).