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40. von Liiiiink (II. A.).
Die von Liinink, Lüninck, Lüning gehören unzweifelhaft zu den altritterlbchen Geschlechtern West.phalens; in der Grafschaft Bavensberg (zu A\ itten-stein), in der Grafschaft Tecklenburg (zu Cappeln), im Osnabriichschen (zuLangelage), am Niederrhein und anderwärts begütert; und insofern würde dasfreiherrliche Prädikat ihnen gleich den sub II. A. aufgefürten Geschlechternzuzuerkennen sein. Was den wirklichen Gebrauch dieses Prädikates anbetrifft,so weiss ich denselben allerdings nicht in das vorige Jahrhundert durch Bei-spiele zurückzuführen ; denn ich finde ihn zum ersten Mal angewandt bei demam 19. März 1825 verstorbenen Bischof von Münster und vormaligen Fürst-bischof von Corvei Ferdinend Hermann Maria v. Lünink*).
41. von Mansberg (II. B. c.).
Neuerer Adel, dem die freiherrliche Qualität niemals zu Theil gewordenist. Der fürstlich Wolffenbiittelsche Kriegsrath und Ober-Commissair JohannMichelmann zur Forst ward nämlich am 14. Januar 1G94 unter dem Namenv. Mansberg vom Kaiser in den Beichsadelstand erhoben. Die Nachkommen,von denen im Jahre 1744 Anton Adam v. Mansberg künigl. Grossbritannischerund Churbraunschweigscher Oberhauptmann zu Osen und Gronde genanntwird, besitzen gegenwärtig Meinbrexen**) im Corveisclien, und Schlingen imGöttingschen.
42. von Mengden (II. B. b.).
Für die Berechtigung der von Mengden oder Mengede in Westphalen***),die übrigens mit den aus dem Braunschweigschen stammenden Baronen vonMengen nicht zu verwechseln sind, mag der Umstand angeführt werden, dassihre Stammgenossen in Liefland, aus welchen der im Jahre 1796 verstorbenek. Pretiss, Generallieut. Carl von Mengden entsprossen ist, schon seit dem17ten Jahrhunderte dort als Freiherren gelten. Diese Geltung aller alten, derersten Adelsklasse Curlands und Lieflands angehürigen, zumeist aus Westpha-len stammenden Geschlechter, wird, bei dem lebendigen Verkehr, in welchemdie durch die Ordens-Verhältnisse dorthin übersiedelten Familien mit ihremursprünglichen Heimathlande blieben, mit dahin gewirkt haben, dass auch inWestphalen sich ähnliche Vorstellungen von der Bedeutung des Freiherren-standes ausbildeten, woran weniger der Gedanke an eine Baronisirung, alsan den Stand eines uralten freien Herrenstandes sich knüpfte.
43. von Merode (II. A.).
Die früher behauptete, selbst noch von Bobens nicht widersproclieneAbstammung des Geschlechtes und Wappens der von Merode von dem derKönige von Arragonien gehört natürlich in das Beich der Träume. Aber so
*) Und zwar zuerst in dem mit dergleichen Prädikaten sehr freigebigen geneal. undStaatshandbuch von 1803 I. 395, während die wegen des Rittersitzes Sternenberg den2 März 1791 unter der Kurkölnischen Ritterschaft erfolgte erfolgte Aufschwörung dessel-ben des freiherrlichen Titels sich enthält.
**) Schon in der Mitte des vorigen Jahrkunderts (Falke trad. Corbej. p. 542).
***) Die vollständigsten Nachrichten giebt v. Steinen Westph. Gesch. III. 564 — 571.