hierzu (1er Berichterstatter selbst sich anklagen, indem seine Vorstellungen,dass mit vollem Rechte nur dem gebrieften Adel dies Prädikat durch ausdrück-liche Ertheilung zustehen könne, bei den meisten Mitgliedern seiner FamilieEingang fanden. Derselbe müsste aber eben dadurch eine Ungerechtigkeitgegen seine Familie sich zu Schulden kommen lassen, wenn derselbe es ruhigmit ansehen könnte, dass der Erfolg seiner Bemühungen kein anderer würde,als der, dass die übrigen auf gleicher, oder gar tieferer Stufe der Berechti-gung stehenden Familien, wie bei einer nicht geringen Zahl bereits geschehenist, eine Anerkennung erhielten, die nur denen von Ledebur vorenthaltenwürde*).
39. von Lilien (I. A. b. II. B. c.).
Am 15. April 1708 wurden die Erbsälzer zu Werl, die jedoch schon vor-her hier, wie an den meisten Salinen Deutschlands, wo wir Erbpfannerschaftenund Salzjunker-Genossenschaften erblicken, eine Corporation alter Geschlechtergebildet hatten**), vom Kaiser Joseph I. in den Adelstand erhoben und jederFamilie insbesondere, und zwar namentlich den v. Lilien, v. Papen, v. Bran-dis, v. Meilin, v. Beudit, v. Crispen und v. Schüler ein Conlirmationsbrief ihresAdels gegeben. Erblicher Wappen bedienten sich diese Geschlechter langezuvor***).
Aus diesem Geschlechte, von dem v. Kr ohne durchaus Unkritischesliefertf), erhielten den Freiherrenstand:
1) Franz Michael Florentin v. Lilien, Herr zu Laer und Borg, Thum- u.Taxischer Geh. Rath, Präsident und General-Intendant der Posten, d. 24. Fe-bruar 1756 für sich und seine Nachkommen vom Kaiser Franz I. ff).
2) Der Landrath des Arnsberger Kreises Felix von Lilien aus Veranlas-sung der am 15. October 1840 in- Berlin stattgehabten Erbhuldigung.
*) Ueber den weiteren Verlauf und Erfolg dieser Angelegenheit giebt der folgendeArtikel das Ausführliche.
**) Schon im 14ten Jahrhundert finden wir in Wer! eine adelige Genossenschaft, diewir nicht sowohl auf eine Burgmannschaft, als auf die Corporation oder Gilde der Erb-sätzer beziehen. Es geht dies aus einem vor mir liegenden Siegel einer Urkunde vomJahre 1382 hervor. Es zeigt uns ein Mohrenhaupt (das des heiligen Mauritius?) mit derbemerkenswerthen Umschrift; f S' Bone. nationis. hominum in Werle. Dass dieser un-gewöhnliche Ausdruck nur auf den Adel zu deuten ist, beweiset unter andern eine merk-würdige Urkunde des Grafen Ludwig von Arnsberg vom Jahre 1279. liier wird einegrosse Anzahl von Zeugen genannt, zuerst Geistliche (säcerdotes), dann Ritter (milites d. i.mit der Ritterwiirde bekleidete Männer), dann erst die Edlen (viri nobiles, Männer zwardes höheren Adels, die jedoch die Ritterwürde nicht bekleideten); hierauf Personen vonlauter bekannten rittermiissigen Geschlechtern, die jedoch die Ritterwürde nicht besessen:sie werden viri bone nationis genannt: endlich kommen Bürger von Soest und Arnsbergebenfalls von namhaften Geschlechtern.
***) So siegelte Wilhelm Lilie Freigraf zu Dortmund (Kindlinger Münst. BeiträgeIII. Urk. S. 260) bereits 1545 mit den 3 Lilien (Kindlinger Hnndsch. 41. Th. S. 85).Ein vor mir liegendes, zu einer Urkunde von 1485 gehöriges Siegel des Diedrich Zeliolgen. Brandes Richters zu Werl zeigt das auch späterhin noch von der Erbsälzer-Familievon Brandis geführte Wappen. Ein Gleiches bemerken wir an einem Siegel WilhelmBenditts vom Jahre 1525.
f) Adelslexicon II. 252.
f4") v. Lang Adelsb. d. Königreichs Bayern S. 176.