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37. von Landsberg (I. A. a.).
In Westphaleu sind zwei im Stamme gänzlich verschiedene Geschlechterdieses Namens zu unterscheiden.
Erstens das im Schauenburgischen noch heute ansässige Geschlecht mitdem über einem Gitter schreitenden Fuchse; dessen Stammsitz Landsbergenzwischen Stolzenau und Nienburg an der Weser liegt. Die Vorfahren dessel-ben sehen wir im 12ten Jahrhunderte noch den Freien und Edlen, später je-doch dem niederen Adel beigezählt*). Die Beispiele für ein solches Ueber-gehen aus dem höheren Adelsstande zur gemeinen Bitterschaft sind in diesenGegenden durchaus nichts so seltenes; wir trefi'en dies für den MindenschenSprengel u. a. bei denen v. Plodenberg, v. Holte**), v. Lo, v. Schlon u. s. w. an.
Zweitens das am Niederrhein und in Westphaleu ansehnlich begüterte Ge-schlecht von Landsberg mit dem gegitterten Querbalken. Ihr Stammsitz istder Landsberg bei Kettwich an der Ruhr. Der provinziellen Sitte gemäss lin-den wir zwar bereits seit der letzten Hälfte des 17ten Jahrhunderts bei die-sem Geschlechte den freiherrlichen Titel im Gebrauch***); allein erst nachder Vereinigung des Namens und Wappens derselben mit dem der Freiherrenvon Velen j-), indem Clemens August von Landsberg zu Erwitte mit Anna The-resia Freiin und Erbtochter zu Velen sich vermählte, ist durch Reichsvicariats-Diplom des Kurfürsten Carl Theodor vom 13. Juni 1792 der freiherrlicheStand der von Landsberg-Velen unzweifelhaft festgestellt worden. Bei Gele-genheit der Huldigung am 15. October 1840 ward, indem zugleich die der Fa-milie gehörige ehemalige reichsfreie Herrschaft Gehmeu an einer Standesherr-schaft mit Virilstimme im Stande der Fürsten und Herren der WestphälischenProvincial-Stände erhoben wurde, der Freiherrenstand des älteren BrudersJohann Ignaz Franz von Landsberg-Velen mit besonderen beschränkenden Be-stimmungen in den Grafenstaud verwandelt. Dem jüngeren Bruder Engelbert,Besitzer von Steinfurt, verblieb der freiherrliche Stand.
38. von Ledebur (II. A.).
Wenige Geschlechter des alten Ritterstandes vermögen in gleicher Voll-ständigkeit und mit gleicher diplomatischer Gewissheit den Zusammenhangaller ihrer Linien-Verzweigungen von den ältesten Mitgliedern im 12ten Jahr-hunderte bis auf die Gegenwart nachzuweisen, wie dieses mit der Geschichteder Grafschaft Ravensberg und des Fürstenthums Osnabrück vorzugsweiseverflochtene Geschlecht.
Aus dieser Familie, welche gleich dem grösseren Theile des Westphäli-schen Adels auch nach Curland und Liefland sich verzweigt hat, sind wieder-
*) Liberi JSvcrardus de Landesberg et frater ejus Ileinricus 1165—1173 (Wiirdt-wein subs. dipl. VI. 339, 343) — nobiles Everhardus et Ileinricus de Landesberg 1168,1196 (ibd. VI. 346, 357 nova subs. dipl. IX. 91. 91).
**) Dynastische Forschungen I. IL No. 7.
***) Namentlich bei dem im Jahre 1683 verstorbenen Landdrosten in Westphalen undKureölnischen Minister Dietrich v. Landsberg (v. Steinen Westph. Gesch. IV. 1090.Pfeffinger Braunschw. Mist. II. 804. III. 24). Ebenso bei mehreren seiner Nachkommen(Lodtmann acta Osuabr. II. 290, 297, 300. Lauenstein dipl. Gesch. von HildesheimI. 218, 302. v. Krohne Adelsl. II. 211).
t) Am 14. Februar 1660 ward Dietrich von Velen in den Freiherrenstand erhoben(Pfeffinger vitr. jui*. pub. I. 769).