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2 (1855)
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Kirchengeschichte von Westphalen beigelegt worden ist. Es scheint dies Ge-schlecht auch wirklich erst gegen Ende des 17ten Jahrhunderts in den Adel-stand erhoben worden zu sein*). Den freiherrlichen Stand erwarb aber nurder Vorder-Oesterreichische Postdirector Johann von Kleinsorgen im Jahre1792"*), so dass das den beiden erwähnten Linien zu Schafhausen und zuSchüren anderweitig***) beigelegte freiherrliche Prädikat der diplomsmässigenBegründung entbehrt.

35. von Kollf (II. A.).

Die von Kolff zu Vettelhofen, früher zu Ahrweiler, gehören zu der altenCöluisch-Rheinischen Ritterschaft. Von einer Erhebung in den Freiherrenstandist zwar nirgends etwas aufzufinden, wohl aber, dass dieser Stand ihnen indortigen Ahnentafeln beigelegt wird. So ist z. B. der Deutsche Ordensritterund Comthur zu Jungen-Biesen in Cöln: Wilhelm Dietherich v. Kolff zu Vet-telhofen am 7. Februar 1684 bei der Kurkölnischen Ritterschaft als Freiherraufgeschworen worden. Das freiherrliche Prädikat wird in dieser Ahnentafelbereits seinem Vater Franz Dietherich, aber noch nicht seinem GrossvaterJohann v. Kolff zu Vettelhofen, Hausen und Renschenberg zu Theil. Das deu-tet nicht sowohl auf ein dem Franz Dietherich wirklich ertheiltes Diplom, alsvielmehr auf die Zeit hin, wo überhaupt der gesammte Adel der KurcölnischenRitterschaft sich die freiherrliche Qualität beilegt.

30. von Korff (II. A.).

Die von Korff, in älterer Zeit auch von Kersekorf und von Schmising, sindbekanntlich desselben Wappens und Stammes, und nicht bloss in Westphalenreich begütert, sondern auch ausgebreitet in Curland und Preussen. Die vonKorff' im Bremenschen dagegen sind ein durchaus anderes Geschlecht und mitdenen von Niendorp gemeinsamer Abstammung.

Aus dem ersteren Geschlechte, welches an Ansehen und Ausbreitung zuden bedeutendsten Westphalens gehört, ist nur Friedrich Matthias Korff ge-nannt Schmising, Erbherr zu Tatenhausen, Münsterscher Drost zu Cloppenburgam 4. Sept. 1692 in den Freiherrenstand erhoben wordenf). Von ihm stam-men die Freiherren, nunmehr Grafen von Korff gen. Schmising und die Grafenvon Schmising-lverssenbrock, nicht aber die von Korff' zu Harkotten und zuWaghorst ab. Wenn sich diese jedoch ebensowohl seit dem Anfange des vo-rigen Jahrhunderts in Capitel- und Ritterstuben Freiherren genannt haben undso genannt worden sind, so beruht dies auf dem oft berührten provinciellenGebrauche.

*) v. Hellbach Adelsl. I. 663 sagt, der Chursfichsische Geh. Rath Balthasar Klein-sorg habe am 9. Sept. 1698 die Bestätigung seines vom Kaiser erlangten Adels erhalten.Das wird aber wohl heissen müssen: Der Kurbrandenburgische Geheime KammerrathHeinrich Balthasar Kleinsorg erhielt am 9. Sept. 1698 die Kurbrandenburgische Bestäti-gung seiner am 3. März 1698 geschehenen Erhebung in den Reichsadelstand. Eine gleicheErhebung ward am 2. Aug. 1701 dem Johann Philipp und Wolfgang Wilhelm Kleinsor-gen zu Theil.

**) Megerle von Mülilfeld Ergänzungsband zum Oesterreichischen AdelslexiconSeite 70.

***) Seibertz Westphill. Beitr. I. 345, 351.j-) Pfeffingen ad vitriar. jur. publ. 1. 782.