Die Herren von Schoeppingk. 57
selben, Bernhardus de Di'iuorde als ministerialis ecclesie Mo-rl asteriei isis *).
Es kann nach diesem Beispiele, die wir zu häufen imStande wären**!, durchaus nicht weiter bedenklich erscheinen,die Identität des Geschlechtes, welchem jener nobilis vir Rein-bertus de Scopingon von 1138, und dieser ministerialis Rodulfusde Scopenge von 1180 angehörten, anzuerkennen.
Dass aus dem Stande der Edlen die Ministerialen, welchevon dieser Zeit an, seit der Mitte nämlich des 12. Jahrhunderts,eine viel grössere politische Bedeutung gewannen, vorzugsweisehervorgegangen sind; dies kann nach Wolilbrück's trefflicherAbhandlung ***) nicht mehr in Zweifel gestellt werden.
Ebensowenig kann es aber auch zweifelhaft sein, dass mitdem Aufhören des Ministerialwesens, welches in der zweitenHälfte des 14. Jahrhunderts fast überall seine Endschaft er-reicht hatte, und einem freien Vasallenthum Platz machtet);der ursprüngliche freie Herrenstand rehabilitirt worden ist;
*) Jung liist. comit. Benth. II. 54.
**) Vergl. u. a. die Edlen v. Holte. Abschnitt VII.
***) Von mir aus des Verfassers handschriftlichem Nachlasse im 1. Heftedes 3. Bandes der Märkischen Forschungen mitgetheilt.
t) Gegen Ende des lt. Jahrhunderts geschah, nachdem das ahe Mi-nisterial-Dienstwesen bereits aufgehoben war, auch noch die Umwandlungder Ministerial-Allodien in Mann lehne und lösete somit gänzlich das Verhält-niss auf, welches zwischen den Ministerialen und ihren Herren einige Jahr-hunderte hindurch Slatt gefunden hatte. Daher kam es denn, dass mit die-sem Wendepunkte, wodurch die mit der Ministerialität verknüpften llörig-keits-Verhältnisse geschwunden waren, auch die an jenem Stande haftendenBeschränkungen wegfielen. So durften z. Ii. so lange die Ministerialitätwährte, nur Personen des hohen Adels in das Dom-Capitel zu Magdeburgtreten. Sobald jene Schranke jedoch gefallen war, gab es kein Ilindernissmehr für den Eintritt der bisherigen Ministerial-Geschlcchter in das erwähnteCapitel, welches seit der Mitte des 14. Jahrhunderts geschah. Es war dieMinisterialität gewissermaassen nur eine Sistirung der höchsten Adelsfreiheitfür diejenigen welche derselben früher genossen, wie etwa heute noch einamtliches Dienstverhältniss die volle Freiheit bindend ist, die aber mit derAuflösung dieses Verhältnisses wieder gewonnen wird.