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sondere Charakter einer Burschenschaft leicht den Allgemeinhcitsbestrebungenzum Opfer fallen kann, daß endlich in den Verband Burschenschaften auf-genommen werden müssen, deren Anschauungen über die Pflichten desBurschenschafters sehr weit von den unsrigen abweichen. Die urteilsloseMenge warf vielfach uns und andere tüchtige Burschenschaften mit solchenminderwertigen in einen Topf; durch die Gründung eines allgemeinenVerbandes erhielten wir die Hoffnung, entweder jene Burschenschaftenbessern oder ihnen durch Beschluß der Gesamtheit den Namen Burschen-schaft absprechen zu können. Und ferner mußten wir bedenken, daßdurch die Mannigfaltigkeit der Anschauungen eine Zersplitterung derburschenschaftlichen Kraft innerhalb der deutschen Studentenschaft herbeige-führt wird, die eines Mittelpunktes bedarf, um die nun einmal fürdie Außenwelt nötige achtunggebietende Kraftfülle hervortreten zu lassen.Das konnte nur im geschlossenen Verband geschehen. Daß aber unsereeigenen, gesunden und bewährten Anschauungen bei einer vorerst nuräußerlichen Vereinigung mit andersdenkenden Burschenschaften nicht beein-flußt und geschädigt werden könnten, dafür schien uns die feste Überzeugungvon der vollen Berechtigung unseres Standpunktes und die Sicherheitlangjähriger Überlieferung in unserer Alemannia volle Bürgschaft zuleisten.
Soeben nannten wir den ^4.. D. E. eine vorerst nur äußerliche Ver-einigung. Nur eine solche war in der That der O. E. bei seinerBegründung. Alle bisherigen Versuche, unter Aufstellung gemeinsamerGrundsätze eine Vereinigung der deutschen Burschenschaften zu Stande zubringen, waren gescheitert. Deswegen wurde bei Begründung des Ver-bandes zunächst von der Aufstellung gemeinsamer Prinzipien ganz abgesehen,da man überzeugt war, daß bei dem Versuch, solche von vornherein zurGrundlage der Vereinigung machen zu wollen, diese überhaupt nicht zuStande kommen würde.
Dies war die Lage, unter welcher die Einigung der deutschen Burschen-schaften im 8. 8. 1881 infolge des Jenenser Aufrufs glücklich durchgesetztwurde. Die Satzungen des neugegründeten Verbandes enthielten zunächstnur Bestimmungen über die Gründungen eines lokalen D. E. an jederHochschule, über den Verkehr der Burschenschaften auf fremden Hochschulen,Regelung schwebender Streitfragen, Bestimmungen über ?. ?. Suiten,deren möglichste Beschränkung u. s. w., alles beeinflußt von dein Grundsätze,daß sich der D. E. jeder Einmischung in die Prinzipien, sowie über-haupt in die Konstitution der einzelnen Burschenschaften streng zu enthaltenhabe.