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Beweis für die Beschuldigung nicht erbracht werden konnte, wurde derAntrag abgelehnt. Aber die mit Erbitterung geführten Verhandlungenhatten den Vertretern aller Burschenschaften mit Ausnahme des grün-wcisz-roten Kartells die Überzeugung verschafft, daß zur Zeit ein Zusammen-gehen mit der Hannover« nicht möglich sei. Sie beschlossen daher durchAustrittserklärungcn die Konvention aufzulösen. Unmittelbar nachdem dasgeschehen war, traten sie zu einer neuen Konvention zusammen, die sichvon der alten nur dadurch unterschied, das; das grün-weiß-rote Kartellfehlte. Es wurde weder an den Statuten noch an der Reihenfolge desVorsitzes irgend etwas geändert. Dieses selbständige Vorgehen der Ver-treter fand nachträglich die Billigung aller Konvente.
Die Neubildung der Konvention wird verschwiegen im Handbuch fürdie Deutschen Burschenschafter, § 33, während Z 35 von den „Resten derKonvention" gesprochen und §110 richtig angegeben ist, daß die Alemanniader Konvention bis 1876 angehört hat. Auch E. Dictz in den Bursch.Blättern 1889/90 IV, 2 und 1893/94 VIII, 6, S. 152 schließt dieKonvention mit dem Jahre 1872 ab, ohne ihre Erneuerung zu erwähnen.Das giebt aber ein falsches Bild. Weil die Hannovera durch ihr Kartellgestützt wurde, brachen die übrigen elf Burschenschaften mit dem Kartell,die Konvention hat thatsächlich bis 1876 bestanden.
Aber ihrem Ziele kam sie nicht näher. Zwar fand im Januar 1873die Wiener Silesia Aufnahme, aber dafür schieden im Juli desselbenJahres die Brunsvigen und Marburger Arminen aus. Ersterelebten in Uneinigkeit mit ihren Kneipgüsten, die sie enger mit sich ver-bunden zu sehen wünschten, als diesen lieb war. Unter anderen Anträgenhatten sie auf dem Burschentage auch den gestellt, die Kneipgäste zurErmittelung von Thatsachen vor ihr Ehrengericht ziehen und auf Revokationund Deprekation gegen sie erkennen zu können (Brief d. präsid. B. Tüb.Germ. 22. 5. 73). Auf die Ablehnung der Anträge, die mit großerMehrheit erfolgte, antworteten die beiden genannten Burschenschaften mitder Austrittserklärung. Unter den Kneipgüsten der Brunsviga befandensich auch vier unserer Inaktiven. Obwohl nun auch diese zeitweise aufsehr gespannten Fuße mit ihr gestanden hatten, so bot uns die GöttingerBurschenschaft doch gleich nach ihrem Austritt einen Gastvertrag an, derunsere Inaktiven in Göttingen bei ihr und umgekehrt die Brunsvigen inBonn bei uns verpflichtet hätte das Gastrccht nachzusuchen. Sie wolltedamit offenbar zum Ausdruck bringen, daß die Beziehungen beider Burschen-schaften zu einander lange Zeit gute gewesen seien (Brief vom 16. 7. 73),und für die Zukunft dasselbe erreichen. Wir waren aber gar nicht in der
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