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nach den eingesandten Statutencntwürfen eine Vereinigung werden, in derneben den Kartellen die einzelnen Burschenschaften bestehen und also auchihre Freiheit behalten konnten. Wir entschlossen uns daher, zun:20. Januar 1870 einen Vertreter nach Eiscnach zur Mitberatung derStatuten zu entsenden. Auf diesem Burschentage waren außer uns ver-treten die Arminen von Marburg und die Brunsvigen, dann das roteKartell, die Bubenreuther und Jencnscr Arminen, das süddeutscheKartell, das damals aus den Alein anneu in Halle und Heidelberg,aus den Germanen in Erlangen und Tübingen und den KielerTeutonen bestand, und das sogenannte grünweißrote Kartell, die Heidel-berger Frankonia, die Germania in Jena und die Hannovcra. Esgelang die vorhandenen Bestrebungen, die auf eine engere Vereinigunghinzielten, zurückzudrängen. Der Statutenentwurf der Erlanger Germanenwurde den Beratungen zu Grunde gelegt und im wesentlichen angenommen.Als Zweck der Konvention wurde im K I gegenseitige Förderung derburschenschaftlichen Bestrebungen, allmähliche Herbeiführung einer Vereinigungsämtlicher deutschen Burschenschaften und Verhinderung von Verrufserklärungenangegeben. Im K 2 waren als Grundsätze aufgestellt: Vaterlandsliebe,Sittlichkeit und Wissenschaftlichkeit; K 3 verpflichtete zu unbedingter Satis-faktion. Mit diesen allgemein gefaßten Grundsätzen konnten sich alle ein-verstanden erklären, im übrigen gewährleistete der K 4 ausdrücklich jederBurschenschaft vollständige Freiheit der Entwicklung. Auf fremden Hoch-schulen wurde Anschluß der Inaktiven an eine Konventionsburschenschaftoder, wo es eine solche wie z. B. in Berlin und Leipzig nicht gab, Zu-sammenschluß der Inaktiven untereinander gefordert. Wie weit trotzdemdie Konvention von einem Kartell entfernt war, zeigt am besten der Umstand,daß das Pauken innerhalb der Konvention mit Ausnahme von?.?. Suitengestattet wurde. Auf Grund dieser im Januar vereinbarten Statutenerklärten die Konvente aller 13 Burschenschaften ihren Beitritt zur Konvention.
Freilich einig war man noch lange nicht. Schon dem ersten ordent-lichen Burschentage, der im Juni 1870 in Eisenach abgehalten wurde, lageine lange Reihe von Antrügen zur Abänderung der Statuten vor. Amgefährlichsten erschien uns der Antrag der Marburger Arminia, im § 2 dasWort Sittlichkeit durch den engeren Begriff Keuschheit zu erläutern. DieNeigung für ihn zu stimmen und so unserem allezeit streng gewahrtenGrundprinzip Geltung in weiteren Kreisen zu verschaffen, war natürlich groß.Aber es war vorauszusehen, daß bei der Annahme des Antrages dasgrünweißrote Kartell ausscheiden würde. Aber der Zweck der Konvention,eine Vereinigung sämtlicher Burschenschaften herbeizuführen, würde damit
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