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1 (1842) A - D
Entstehung
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Vorrede.

auf welchen sie sich beziehn, nocli das N. (Nachtrag) bei-gefügt, um sogleich diese Ergänzungen mit dem Text inEinklang bringen zu können. Solche Ergänzungstafcln wer-den in den folgenden drei Bänden in noch grösserer Ausdeh-nung gegeben werden, da in dieselben alle uns zukommendenBerichtigungen von Seiten der Familien, wie die uns zugehen-den Ergänzungen, in gleicher Form und Weise aufgenommenwerden. Somit ist allen Familien das Feld eröffnet,den Gegenstand der Wahrheit und Vollständigkeitso nahe als möglich zu bringen. Diejenigen Familienaber, die bis jetzt die sie betreffenden Artikel vermissen, wer-den uns um so mehr verpflichten, wenn sie uns Materialiendazu einsenden, um diese Aufsätze dem Ganzen anzureihenund in dem General - Register im vierten Bande noch an die ge-hörige Stelle zu bringen. So werden wir unverdrossen diemühsame Arbeit mit Liebe fortsetzen, und die uns zukommen-den Berichtigungen und Ergänzungen, zum Besten der Wissen-schaften, redlich verwenden, von allen andern unbegründetenUrtheilen, Anfeindungen u. s.w. aber keine Notiz nehmen.Wir lassen in dieser Beziehung einen Schriftsteller sprechen,dem wir an gehöriger Stelle, als zum Preuss. Adel gehörig,einen Artikel gewidmet haben, der seinen Angaben von demAdel der Kurmark Brandenburg folgenden feierlichen Vorbehaltvoraussendete:

Vorbehalt

des Schriftstellers vor hundert Jahren und der Herausgeber des Preuss.

Adels-Lexikon in der Gegenwart.

Ob zwar diese Beschreibung des Adels aus guten Nach-richten genommen worden, uns nichts desto weniger wegender Güter, Pfandschaften, Gesammlhand, Rezesse, Erbver-gleiche, Besitze, Anwartschaften, Familienpaclen, Verjährung,Kauf, Verkauf, Vorrechte, Afterlehnc, näheren Recht's undaller anderer erdenklicher Fälle hier noch Vieles kann ver-borgen sein: so soll diese Beschreibung nicht weiter als zueiner historischen Nachricht dienen, keinesweges aber Je-mandem etwas geben oder benehmen, vielweniger aberin einem Gericht angezogen werden, und daher aucli wederden Genannten, noch denen von uns Nichtgenanntenzur Präjudiz gereichen."

Der Vorstand zur Herausgabe desPreussischen Adels - Lexikon.