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Die Wappenrolle von Zürich : ein heraldisches Denkmal d. 14. Jahrhunderts in getreuer farb. Nachbildung d. Originals mit d. Wappen aus dem Hause zum Loch
Entstehung
Seite
256
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Ulrich Pfungs, den Edelknecht Heinrich und den Sänger Ulrich: diese Söhne besassen 1307 als Lehen von der Propstei eine Hof-statt und Reben innert den Ringmauern von Jakobs sei. des Schultheissen bis zu des Truchsessen von Einsiedeln Haus; sie sindLehensherren als Inhaber der Hofstatt zu Linden 1315 und 1319 und von zugehörigen Häusern 1337 und 1341, Jahrtag des Hein-ricus dictus V. armiger 3. II. Ulrich ist 13 15 und 13 19 in fremden Landen, 1318 als Kanoniker der Diözese Konstanz (hat also5 offenbar das mit päpstlicher Fürsprache seit 13 17 erstrebte Kanonikat der Propstei Zürich erhalten) und 1320 Student zu Bologna,1320 ausdrücklich als Propsteichorherr bezeichnet, Magister seit 1323, Kirchherr zu Brütten seit 1338, Sänger der Propstei seit1355, vor 1361 vom Freiherrn W. von Altenklingen in der Neustadt Zürich belehnt, f 20. XII. 1362 offenbar als letzter des altenRittergeschlechts; eine zugehörige Anna Fink kommt in den Steuerbüchern bis 1 370 vor. — Nicht zu diesem Geschlechte gehörendie seit 1346 das redende Wappen mit den zwei Finklein führenden zuerst bürgerlichen Vinko oder Fink, aus einem wohlhabenden10 Bauern- und Maurergeschlecht von Fluntern, Gotteshausleute der Propstei 1253. Wernher V. (von Fluntern) ist bereits 1302Hauseigentümer im Neumarkt, 1319 Bürger zu Zürich und Erwerber eines Erblehens des Klosters Rüti zu Niedersteinmaur, 1326vom Freiherrn Jakob von Wart mit dem halben Zehnten zu Fällanden als rechtem Lehen belehnt. Diesem seit 1343 im Rate ver-tretenen Geschlecht entsprossen der Bürgermeister Johans (1386-1389) und der Reichsvogt Johans (1451/68); ausgestorben 1487mit dem Ratsherrn Johans. Hedewigis Vinch(ina), 1266 mulier des Cantors Konrad von Mure, mit der dieser vier Kinder erzeugt15 hat, wird dem Bauerngeschlechte V. im untern Freiamt angehört haben. Wappen: in rot ein blauer herschauender (!) steigenderLöwe, das Haupt besteckt mit zwei gelben Hirschstangen (Taf. XXVIII); vgl. über das missfarbene Wappen Ganz 3 8 f (Flaupt irrignicht herschauend, entsprechend der Erstausgabe und den sonstigen älteren Kopien). Dieses Schildbild ist durch das Siegel Heinrichsbelegt. EdlibachsWb kennt nur das zusammengesetzte, seit 1346 durch Siegel ausgewiesene Wappen des jüngeren, bürgerlichenGeschlechts: geteilt von gelb und grün mit zwei schreitenden Finken in natürlichen Farben im oberen Felde, Kl. Pfauenstutz, Hd.20 grün. Weder Tschudi noch Stumpf führen das eine oder andere Wappen vorl Das jüngere befand sich im Erggel des Steinhauses.

Siegel: Heinrichs Schildrundsiegel von 1315-1 341 zeigt das dem HzLoch 171 entsprechende Schildbild, auch hier ein herschauen-der Löwe(ZürchSAIX no. 95 ; hängt auch anUrk. Propstei 282, 284, 288 von 1337, 1338, 1341). Die vier verschiedenen geistlichenSiegel seines Bruders des Chorherrn und Kantors Ulrich weisen dagegen unter den Figuren ein Schildchen mit einem aus demSchildrande heraustretenden Kopf eines steigenden Fisches auf, ähnlich der Schildfigur der Störi; die Mutter Ulrichs wird Richentza,25 die Gattin des jüngeren Ritters Heinrich V., gewesen sein; weil ihr Geschlechtsname nicht feststeht, kann nicht gesagt werden, dassUlrichs Schildbild von der Mutter herrührt: 1. 1323/24 (ZürchSA X no. 51), 2. 1336 (ebenda XI no. 95), 3. 1338/41 als Kirchherrzu Brütten: Christus (Propstei 284 u. 288), 4. als Cantor vor dem Stehpult 1355/60 (Hinteramt 101, in, 114, Cappel 282). Siegelund Urkunden erhärten die auf no. 177 von Rieder Römische Quellen sich stützende Unterscheidung zweier Kantore Ulrich V.im UBZürich IX 297 n. 3 keineswegs, bei Rieder muss ein Fehler vorliegen. - Das redende Wappen des jüngeren bürgerlichen30 Geschlechts V. erscheint zuerst 1346 I. 4. (StadtA Zürich) im Schildrundsiegel Rüdgers, ebenso Johans' (1393 des ältern) 1366/93;Vollwappen im Siegel des Johans 1422/54 (1443 der ältere): Kl. Flügel, schräg geteilt mit auf der Teilungslinie laufendem Finken(Siegeltaf. VIII 28). C Quellen: UBZürich, MGNecr. I, Reg.epp.Const., Reg. Einsiedeln, Knod Bologna 3998, Zürcher Stadt-u. Steuerbücher, Ringholz Einsiedeln, Deutsche Texte des Mittelalters VI 33 f, Vögelin Das alte Zürich I (Register!), Wöber IIB(irrige Stammtafel mit Vermengung der beiden Geschlechter Sp. 25/26). [9

172 MERZ (Marcius Merzo) Rittergeschlecht von Zürich. Unter den Zeugen einer in Zürich ausgestellten Urkunde Herzog Berch-tolds IV. von Zähringen vom 2. VII. 11 77 erscheint Rödolfus Marcius und wird noch 1185 IV. 1 o. als BzZürich genannt; vielleichtsein Bruder ist Konrad M., Leutpriester der Propstei Zürich 1185-1187. Wohl Rudolfs Sohn ist Wernher, Gemahl einer Berchta,der 1221 mit seinen Söhnen Konrad und Wernher auftritt, beide waren später Ritter; Konrad starb vor 1285 und hatte einen gleich-namigen Sohn und eine Tochter, die den Ritter Wilhelm von Kloten (1268-1287) heiratete. Des ersten Wernhers Söhne dürften auch40 der Priester Rudolf 1230, Heinrich, 1240 -f 13. IX. 1270 Ritter, 1256-1269 im Rate, Rudolf (Rüdiger), Chorherr der Propstei1230 -f 5. VI. 1278, und Burchart, Leutpriester in Maur 1254-j 10. II. 1258, gewesen sein. Von Heinrich und seiner GemahlinElisabeth stammen Hiltbrant 1262 -f 10. VIII. 1268 und Richwin (Rinwin), Chorherr und Sänger am Grossmünster 1262 -f 23. II.1314, der letzte des Geschlechts. Rüdiger hatte einen unehelichen Sohn Heinrich 1 264 -y 4. VII. 1306, der 1 266 in Bologna studierte,später Magister hiess und seit 1265 Chorherr der Abtei Zürich war. Wappen: in blau 3 weisse Schrägflüsse (Taf. XXVIII).45 Das Siegel des Ritters Heinrich M. 1266 V. 30. (ZürchSA IV 69) ist fünfmal schrägrechts wellenförmig geteilt. <t Quellen:

I "7 3 MÜLNER = WR 438. In blau ein gelbes Mühlerad (Taf. XXVIII), Kopie Rahn weisses Rad. Nicht 1254 (WR S. 164 10 ), sondern12 2 3 V. 2 5 wird Eberardus Molendinarius nochmals ministerialis Turicensis genannt (s. die unglückliche Veröffentlichung im UBZürichII S. 348) ; der ebenda unter den ministeriales Turicenses erscheinende Heinricus advocatus, der erste Reichsvogt von Zürich, dürfte50 identisch sein mit dem bisherigen Schultheissen Heinr. Albus (Wisso) oder mit dem folgenden Ritter Heinrich: H(einricus) milesan dem Stege (Mülner) stiftet 1232 XI. 11. Jahrzeit zur Propstei Zürich für sich, seine Eltern, seine Gattin und Ritter R(udolf)von Nänikon (StAZürich, Urk. Rahn 2); seine im JZBPropstei zum 5. III. vorkommende Gattin Adelheid wird die Tochter diesesRitters von Nänikon gewesen sein. Schildsiegel des Jacobus Molendinarius, civis Turicensis, Lehensherrn zu Rutschwil, 1259(vor IX. 24.) (Archiv Karlsruhe). [7

UBZürich I-VIII; AnzA IV Taf. 30 no. 8.

HzLoch 171—173, Tafel XXXII