BALKEN IV Lichtseite (alt 107-91), s . tafel xxix
1 DEUTSCHES REICH — WR 23. Der Schild ist weiss*); rote Konturen oder Vorzeichnung des Schildbildes. [91
2 HABSBURG Grafen = WR 63. Schild weiss wie ErstfW 47 und Richental 187b. [92
^ EICHSTÄTT Fürstbistum unter Mainz. Nach dem Siege Pippins über den Herzog Odilo von Baiern ward der westliche Teil5 des Nordgaus von Baiern getrennt in Verbindung mit der Bildung der Diözese Eichstätt, so dass der nachmalige Sprengel denNordgau und das Sualafeld umfasste. E. war damals eine einsame waldige Höhe mit einem Marienkirchlein. Der nordgauischeGraf Suitgar (Ahnherr der Grafen von Hirschberg) übergab sie an Bonifatius zum Zweck einer kirchlichen Stiftung, dieser siedem Willibald, Mönch von Monte Cassino, der die heiligen Stätten besucht hatte; er erhielt die Bischofsweihe und rief das Klosterins Leben, wonach er sich 762 episcopus de monasterio Achistadi nannte, | 781. Noch sein späterer Nachfolger Udalfrid hiess10 sich 919 Eihstetensis coenobii episcopus. Karl d. Gr. verlieh der Kirche die Immunität. Später musste sie einen Teil des Nordgausan Bamberg abtreten. Durch Vermittlung der Grafen v. Hirschberg als Schirmvögten und obersten Richtern in weltlichen Sachenerhielt E. um 908 Markt- und Münzrecht, bestätigt 918. Gebhard, der letzte Graf v. Hirschberg, schenkte 1291 auf seinenTodesfall dem Bistum seine Stammburg samt Zubehörden und 1296 die Schirmvogtei über E. und alle bischöflichen Tafelgüter,bestätigt und vermehrt 1304. Nach seinem Tode 1305 sicherte ein Vergleich mit den Herzögen von Bayern dem Hochstifte15 Land und Leute, die Grafschaftsrechte und das Landgericht aber den Herzögen. In der Reformation büeben nur die der Landes-hoheit des Bischofs unterstellten Pfarreien dem alten Glauben erhalten. 1802 wurde das Fürstbistum säkularisiert und an Bayernabgetreten und unterstand in den folgenden Jahren wechselnden Landeshoheiten. 1817 verlieh es Bayern dem Herzog Eugen v.Leuchtenberg, von dem es 1855 zurückgekauft wurde. Durch das Konkordat von 1817 ist der geistliche Sprengel des Bistumswiederhergestellt worden. Wie schon Zeller-Werdmüller in der Erstausgabe von 1874, S. 110, vermutet, hat dieses Bistums-20 wappen die dritterste Stelle in der Wappenfolge des Hauses zum Loch erhalten, weil damals an der Spitze des Bistums einerder vertrautesten und treuesten Diener König Albrechts stand, eine auch mit Zürich eng verbundene Persönlichkeit, die geradenach dieser Stadt benannt ist: J ohann von Zürich (Johannes de Turego), Sohn eines Priesters und einer ledigen Mutter aus derUmgebung von Zürich (Esslingen?) und Bruder des späteren Schulmeisters Heinrich in Zürich. Aus welchen Gründen ihnzuerst Closener von Dirbheim in Schwaben herstammen lässt, ist nicht festzustellen; mit dem gleichnamigen Adelsgeschlechte25 dieses Ortes hat er nichts zu tun. Meister und kgl. Protonotar 1298, Vizekanzler 1302, kgl. Kanzler 1303, Propst zu Zürich 1301,Bischof von Eichstätt an Stelle des am 17. V. 1305 verstorbenen Bischofs Conrad v. Pfeffenhausen, etwa Ende Juli von der MainzerSedisvacanzbehörde bestätigt, geweiht wohl kurz vor oder nach Neujahr 1306. Bis zur Weihe ist Johann rechtlich im Besitze derPropstei Zürich geblieben; als Zürcher Propst ist er deshalb noch am 31. VIII. 1305 genannt, sein Nachfolger Rudolf zuerst am20.1. 1306. Bereits am 18. II. 1306 verkündete der Papst seine Ernennung zum Bischof von Strassburg; als solcher starb Johann30 am 6. XI. 1328. — Sein Siegel als Propst zu Zürich vom 16.1. 1303 s. in ZürchSA VII no. 38 mit Schlüssel und Reichsadler alsBeizeichen für die Stellung eines Reichskanzlers. Im Strassburger Bischofssiegel (ZürchSA XI no. 48) fehlt jedes Beizeichen.Sein von Fugger im Spiegel der Ehren (S. 278) angeführtes gespaltenes bischöflich-strassburgisches Wappen ist wohl eine Erfin-dung: vorn das Strassburger Wappen, hinten dreimal geteilt von blau und gelb, mit 4 sechsstrahligen Sternen (in jedem Platz einer)in gewechselten Farben. Er führte nach Grandidier, CEuvres inedites 5 (Armoiries deseveques de Strasbourg) 1867 S. 49 nur die35 Wappen von Strassburg und Eichstätt vereint oder getrennt. Vgl. Bernoulli im Jahrbuch f. Schweizergesch. 42 (1917), 281—334.<1 Wappen: in rot weisser Bischofsstab. Findet sich bereits auf dem Siegel des Bischofs Heinrich V. Schenk v. Reicheneck(1330-1343); M. Gerlach Todtenschilde u. Grabsteine 48, 3 sowie Herold 1909, 30 ; s. auch v. Hefner Trachten VII Taf. 843.Das Wappen des Domkapitels, drei herschauende gelbe Löwen in rot, ist das vermeintliche Wappen des h. Willibald aus England.Ij Quellen: Siebmacher I 5, 1. Reihe (Bistümer), S. n und 161; Hauck Kirchengesch. I—II; Suttner Bibliotheca Eystettensis40 dioecesana, 1866/67; M. Lefflad Regesten der Bischöfe von E. (-1306), 1871-1882; v. Sax Gesch. des Hochstiftes u. der Stadt E.,1884; v. Sax Die Bischöfe u. Reichsfürsten von E., 1884/85 ; K. H. de Lang Bayerns Grafschaften 325 ; Stein Gesch. Frankens I;P. Bretschneider VJSHerold XLV 67; Kretschmer 303, 417, 576; Germania pontificia H 1 2 ff. [93
*) Wo Zweifel in den Farben bestehen können, werden die Angaben der Kopien dieser Wappen angeführt und zwar wie folgt.
Kopie 1761 = Ms. E 89 fol. 225 und 226 der Zentralbibliothek Zürich;
45 ZB I fol. 73-84 = Zeichnungsbuch I der Antiquarischen Gesellschaft im Landesmuscum, Kopie von 162 Wappen, 1843 ;
Kopie Hegi = ungefähr gleichzeitige Kopie (13 Blätter im Besitze von Prof. Hegi).
HzLoch 1 —3, Tafel XXIX
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