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Die Wappenrolle von Zürich : ein heraldisches Denkmal d. 14. Jahrhunderts in getreuer farb. Nachbildung d. Originals mit d. Wappen aus dem Hause zum Loch
Entstehung
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XXXVIII
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Thuricensibus specimen publicatum sowie sein in der Zentralbibliothek befindlicher, 1732 abgeschlossenerCodex diplomaticus Thuricensis. Scheuchzer besass auch merkwürdigerweise eine Pergamenthandschrift derersten, aus dem Ende des 13. Jhdts. stammenden Rezension des Zürcher Richtebriefes, die 1735 durchJ. J. Bodmer im Druck erschienen ist 1 ).

Wie Scheuchzer in den rechtlichen Besitz eines solchen offenbaren städtischen Archivstückes und in dender WR gekommen ist, konnte bisher nicht erwiesen werden. Der Umstand, dass anscheinend die WR aufkeine zürcherischen Wappenbücher Einfluss ausgeübt hat, lässt die Vermutung aufkommen, er selbst oder nichtlange vor ihm ein anderer Zürcher habe die WR von auswärts irgendwie ergattert, ihren Besitz aber möglichstfür sich behalten. Es liegt nahe, an eine Erwerbung aus der reichen Kriegsbeute an Archivalien und Hand-schriftenschätzen des Klosters St. Gallen zu denken, die die Zürcher (wie auch die Berner) 1712 im Toggen-burger- oder Zwölfet- oder zweiten Villmergerkriege gemacht und zum Teil wie Erwerbungen aus dem bischöf-lich-konstanzischen Archive zur Zeit des 30jährigen Krieges heute noch im Staatsarchiv und in der Zentral-bibliothek in Besitz haben 2 ). Scheuchzer, von dem auch eine kurze Geschichte dieses Toggenburgerkriegesstammt, hat schon 1712 die vielen Manuskripte katalogisiert, die die Burgerbibliothek aus der st. gallischenKriegsbeute von der zürcherischen Regierung erhielt 3 ). Wir meinen damit nicht, dass Scheuchzer dabei etwa dieWR auf die Seite gebracht habe. Nach Weidmann's Geschichte der Bibliothek von St. Gallen sind nicht wenigeSt. Gallische Handschriften in zürcherische Privathände gekommen, aus denen das Stift sie wieder erhielt, -ob alle 4 ) ? Ausgeschlossen ist deshalb die Möglichkeit nicht, dass die WR, wenn sie sich je zuvor in der St. GallerStiftsbibliothek oder im Stiftsarchive befunden hatte, auf privatem Weg an Scheuchzer gelangt ist. Inhaltlichwürde sie zu den übrigen spätmittelalterlichen Handschriften nicht übel passen. Nur ist entgegenzuhalten, dassauch in St. Gallen anscheinend keine Einwirkungen der WR auf die dortigen Wappenbücher zu beobachtensind, nicht einmal auf „Haggenberg"s Wappenbuch in der Stiftsbibliothek St. Gallen; dieses wird indessenjetzt als das jüngste von einer Gruppe von Wappenbüchern betrachtet, die zwischen Oberrhein und Neckarentstanden seien 5 ). Ferner könnte an das Kloster Pfäfers als früheren Aufenthalt der WR gedacht werden. Mitden Dokumenten zu Pfäfers hat sich Dr. J. J. Scheuchzers jüngerer Bruder Dr. med. Johannes, der nebenJoh. Jak. Bibliothekar war, eingehend beschäftigt 6 ). Doch fällt auf, dass Gilg Tschudi, der die handschrift-lichen Schätze zu St. Gallen und Pfäfers durchforscht hat, die WR für sein Wappenbuch nicht verwertet, sie an-scheinend überhaupt nicht gekannt hat.

Auch die Möglichkeit, dass die WR schon im dreissigjährigen Krieg 1633 mit den aus den Händen derSchweden geretteten Kirchenschätzen und Archivalien des Bischofs von Konstanz nach Zürich gelangt ist,darf erwogen werden. Auch damals sind Archivalien in Privathände geraten bzw. durch schweizerische Offizierein schwedischen Diensten der bischöflichen Verwaltung wiederverkauft worden, ein Teil aber ist der Regierungvon Zürich zugekommen. Verzeichnisse dieser Konstanzer Archivalien in Zürich stammen aber erst aus demJahre 1730 7 ). -

Zu guter Letzt führen wir an anderer Stelle (S. XLIIl) die Hypothese Theodor von Liebenau's weiter aus,die WR habe sich auf der Kiburg befunden. Scheuchzer könnte sie dorther erhalten haben. Nur liegt für dasSchweigen der Wappenbücher von Tschudi und Stumpf die Kiburg zu nahe.

Dr. J. J. Scheuchzers Nachlass an Manuskripten u. a. befand sich noch 1791 8 ) zum grossenTeil in denHänden seiner beiden Neffen, von denen uns der jüngere, Johannes, Schaffhauser Amtmann und ebenfalls

J ) Ms. C 176 (Stadtbibl.) der Zentralbibl. in Zürich; vgl. Njbl des Waisenhauses 1894, 14; Festgabe für Gerold Meyervon Knonau 239.

2 ) Über das Abt St. Gallische Archiv in Zürich s. Archiv f. Schweiz. Geschichte XVII 44 ff, über die zum Teil wieder zurück-gegebenen Handschriften Njbl der Stadtbibl. Zürich 1845, 69 ff; Weidmann Gesch. der Bibliothek von St. Gallen (1841), 89 ff.

3 ) Ms. C 366 der Zentralbibl. Zürich, 1783 der Burgerbibl. Zürich von Scheuchzers Neffen Dr. med. Scheuchzer geschenkt.Laut gefl. Mitteilung von Dr. Steiger ist die WR darin nicht etwa verzeichnet.

4 ) Aus zürcherischem Privatbesitz stammt z. B. die 1745 an die Bürgerbibliothek in Zürich übergegangene Hs. von Kuchi-meisters Chronik (Ms. A 152). Mitt. von Dr. L. Forrer.

5 ) HerArch XL (1926) 80 ff, XLII (1928) 130 ff und Sep.-A. 85 ff: Die Wappenbücher des deutschen Mittelalters; dagegenW. Hugelshofer in MAGZ XXX. 5, S. 69 ff.

6 ) Leu-Holzhalb Lex. V 354 f.

7 ) Über diesen Teil des bischöflich-konstanzischen Archivs in Zürich s. Njbl. des Waisenhauses 1894, 23 f und Rechenschafts-bericht über die Verwaltung des Zürcher Staatsarchives 1881-1897, 10.

8 ) Leu-Holzhalb Lex. V 355 f.

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