Druckschrift 
1 (1744)
Entstehung
Seite
304
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Zc>4 v Uckermärcksche Ädels ^ Historie, Cap. 4.^

sehen OissM, findet sich das Ritter-Guth Ahlüm, welches mit demselbenziemlich übereinstimmet. Es kan solches vielleicht das Stamm-Hauß seyn,und das Geschlecht von daher sich nach die Uckermarck gezogen Habens wie sol-ches von vielen andern bekandt, und die beträchtliche Anzahl derer in derMittel-und Uckermarck/ nach Wendischen Zeiten/ angebaueten Stadtleinund Dörfer/ welche mit AltmärckfchenOertern gantz gleiche Nahmen führen,solches bestärcken. So viel ist indeß gewiß/ daß die Herren von Mlim be-reits über vierhundert Jahr in der Uckermarck gewohnet, und in jolcher Zeitbey ihren itzigen Besitzungen sich beständig erhalten»

Zl.

Das Geschlechts Wapen/ so die Herren von AhliM führen, ist ein in dieWer getheilter Schild, dessen obere Helfte blau mit einem springenden brau-nen Einhorn, die untereHelfte aber Silber mit zweyen gegen einander sprin-genden halben Einhörnern. Auf dem Adelichen Helm erhebet sich ein Pfauen -Schwantz, vor welchem sich gleichfals ein Einhorn im Sprunge PtXiemiret.Die Helm-Decken sind blau und Silber»

M.

Die Besitzungen dieses Geschlechts bestehen anitzö in deck ansehnlichenRitter - Guthe Rmgmwalde und dem Vorwerck Porah samt Zubehör.Ehedem sind solche weit ansehnlicher gewesen / und zufolge einer bey der Fa-milie vorhandenen "IraäirivN) amro izoy. durch einen vom Geschlecht, sosich in den Tempel-Orden begeben, diesem zugewandt, und dem Geschlechtentzogen worden. Aus denen Nachrichten des funfzehenden und folgenderJahrhundert ergiebet sich,daß demselben beträchtliche Antheile in den Güthern,Brihke, Gottze, Lunow, Zolchow, m a. ck. gehöret.' Hieher ist auchnoch zu rechnen das Erb - Hege-Meiste?-Amt in der sogenandten Werbelin-fchen-oder grossen Churfürstlichen Heyde, welche an dem Guthe Ringen-waldö gräntzet. Es sind ckit solchen Erb - Amt Riprecht der ältere, OttSder jüngere und Llaus, Gebrüdere undGevettere vovAhliM/ im Iahe1447. am Sontage vor St. Gallen-Tag, als einem rechten Mann-Lehnund zu gesamter Hand, dergestalt beliehen worden: ,, Daß sie und ihre„Männliche Leibs-Lehns-Erben, in und auf der genandten Heyde alles„Buch-Holtzes, das die Wagnere, Kölere und Rademacher, und alles„weichen Holtzes, das die Holtzhauere, Böttcher und Säger zu kauffen„pflegen, und zu Bandstöcken oder wozu man das Behufs hat, und alles„ Grasses und Rohrs sich gebrauchen und das nach ihrem Nutz und Frommen,) verkausten, nicht ckmder ihre eigene Schweine in die Mast frey lausten„ und mästen lassen, sich auch aller Zinse, Weide-Pfenning undHeide-Ha-fer aus den Dörfern Ziethen, Brietze> Wolletz:c., und so viel Bauholtz

„ als