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1 (1744)
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219
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C ap. z. 6. MheLl. von dem Ar nimschen Geschlecht» 219

als nachher/ ist mithin daraus abzunehmen/ daß er frühzeitig ohne Erbenabgegangen seyn müsse. Daß aber anno 1457. demselben nebst seinen bey-den Brüdern noch ein Lonsens ertheilet wird, ist entweder der spaten Aus-fertigung zuzuschreiben / oder daß seine Brüder solchen LonlenS) aus dazuhabenden Ursachen, in seinem Nahmen mit gesuchet.

VII.

Von der Wagdeburgischm Umie.

Nro.Cl.^^/. Lippold von Arm'm, auf Cruffow und Gladow, Fürstllch-

Magdeburgscher Land-Rath.

Der erste Sohn Achims erhalt anno 148z. nebst seinem

Bruder Heinrich den donlenz, mit Einwilligung ihres nächsten Vettern,Berndts von ArniM, einige Güther verpfänden zu dürffen/ laut BeylageNro. 16. ^nno 1486. und 1489. wird er nebst denen übrigen damahlslebenden von Arnim mit sämtlichen Geschlechts - Güthern beliehen. DieserLippold hat seinen Bruder Heinrich aus den Zehdenickschen Güthern abge-funden/ und solche für sich allein behalten, wannenhero letzter sich nachFran-ckenland gewendet/ und die Güther Veydewitz und Zubehör angekauffet hat.Als aber gedachter Lippold anno 1500. sich auch im Ertz-Stift Magdeburg,mit denen Güthern Crussow, Gladow und Zubehör anseßig gemachet/ unddarüber im Jahr 15 iO. laut Beylage Nro. 25. die Lehen erhalten/ hat erZehdenick seinen Vettern aus dem Biesenthal-Gerswaldischen Hause käuf-lich zu überlassen/ ihme zuträglich gefunden. Es ist derselbe endlichunno 1525. gestorben und liegt in Crussow begraben. Er hat sich zwey-mahl vermählet, und zwar erstlich mit Annen von Barfuß, welche ihmdrey Söhne gebohren, und nach derselben Absterben / mit einer von Schla-berndorf, mit welcher er einen Sohn gezeuget. Diese vier Söhne wer-den im Gesamt-Lehn-Brief6e anno 1536. beliehen/ Nahmentlich,s) Christoph Nro, t?) Leopold Nro. c) Mo-

rly Nro. 6) Caspar Nro. e) Barbara, vermahlt

an Georg von Meyendorf.

Nro. Christoph von Arnim,Fürstlich-Magdeburgschergeheim-

ter Ratl) / und Hauptmann zu Lohburg.

Der erste Sohn Lipppoldts Nro. wird anno 1536. nebst

seinen drey Gebrüdern zur gesamten Hand an den Märckschen Güthern ver-stattet, anno 1 546. aber mit den Magdeburgschen Güthern beliehen. Erhat eine von Helpten/ aus dem Mecklenburgschen zur Ehe gehabt, und ver-möge der Mageburgschen Belehnung über das Guth Wendgroben äeanno1554. folgende drey Söhne verlassen:

-) Bernd Nro. d) Joachim Nro. c) George Nro.

Hbh 2