92 Uckermarcksche Adels 5 Historie, Cap. z.
?unÄen und Llaulüln bestätiget/ wodurch denn allem Ansehen nach/ dieseimporcame Güther dem arnimschen Geschlecht feste verknüpfet wurden / umso mehr da der von Neukirchen einige Jahre nachher verstarb. Wie abernach Königs (Fulkavi Tode die Cron-Schweden das Ober-Sach-
sische und Fränksche Creyß - OireÄormm sich anmassete / und der Feld-Mar-schall von Arnim, das Schwedische Inrerelle seiner Seits/ zum Schaden sei-nes Vater-Landes/ zu befördern nicht geneigt war/ wendete man Schwedi-scher Seits alle ersinnliche Mittel an/ sich seiner Person zu bemächtigen/wel-ches auch endlich gelung/ dergestalt daß er anno 1697. auf seinem SchlosseBoyzenburg aufgehoben und nacher Stockholm gesanglich hingeführet wurde,von wannen er sich jedoch im folgenden Jahre lalvirte,und darauf das Com-manclo en Llleck, über die allirte Armee desKaysers/ und einiger Chur-undFürsten übernahm/ welche nach dem Pragischen Frieden wieder Schwedenzusammen traten. Hierauf fuhr Königin Christina zu / nahm diese wohl er-langte ansehnliche Güther demselben weg / und gab solche aus Gnaden dem(Zeneral-Gouverneur Herrmann Wrangel zu Lehn / von dessen Erben dasGuth Vorwerck, Wrangelsburg genant worden. Nach Absterben desGeneral-Feld-Marschall Johann Georg von Arnims hat dessen nächsterVetter und Lehns-Folger nicht unterlassen / sich alle Mühe zu geben, umzu diesen Güthern zu gelangen/ auch noch unterm 2/j.ten ^anuarn 1645. mitChurfürst Friderich Wilhelm glorwürdigsten Andenkens dahin xaeilci-ret/ daß er/ an der I^pockec des Amts Witstock, sieben und zwan-zig tausend Thaler / loeo reco^nitionis der ihm und seinen Agnaten ver-liehenen ansehnlichen neukirchschen Lehn-Güther, gutwillig schwinden undfallen lassen / dagegen höchstgedachte Jhro Churfürst!. Durchlaucht, oder DeroNachkommen/ wan durch göttliche Schickung die Lande Stettin / Pommern,an Sie kommen würden, dem von Arnim, oder seiner Familie, den wirk-lichen Besitz gemeldeter Güther/ gnädigst zueignen wollen, wie solches fol-gendes vuLuiuem, der Länge nach besaget.
OnGOttes Gnaden, Wir Friderich Wilhelm, Marggraf znBrandenburg, des heiligen Römischen RechsCrz Cämmererund Churfürst ze. zc. Thun kund und bekennen hiermit, für Uns, UnsereErben, Nachkommen und sonst jedermänniglich/was maffen der Beste, Unserlieber Getreuer, Curt Ludolph von Arnim, Leonhardts seeligen Sohn, znBoyzenburg gesessen, an Uns, unterthänigst bringen und gelangen lassen,daß seiner seel. Vettern , Berndts und Hansen Georgen, Vaters und Sohnsder Arnimme, ress>e<Jive Land-Voigt der Uckermark und (General -s .ieu-renams, dreckirores, am 9ten lanuarü dieses eingetretenen 1645. Jahres,auf Abschlage seiner hohen kllXtension an den fünfzig tausend Thalern, wo-mit Unsers in GOtt ruhenden Herrn Vaters Gnaden, dem (ieneral-sckeu-renanr seeligen verhaftet worden, zwey und vierzig tausend Thaler Lapica!, zu-geschlagen und in iolutum übergeben hätten: Mit dem gehorsamsten Ansuchen,
Wir