6o Uckermärcksche Adels-Historie, Cap. Z.
scheu haben sich mehr beflissen was rühmliches ins Werk zu richten/ alssolches schriftlich zu verzeichnen. Die Nachrichten so von den mitlernZeiten übrig/ hat man denen damals gelebten Geistlichen noch zu dan-ken/ wiewohl der klare Augenschein ausweiset/ daß diese mit ihren Ge-schichten mehr die Absicht und den Endzweck gehabt/ die Macht und das An-sehen der Clerisey zu befördern/ als eine gegründete Nachricht/ von der Ein-richtung des politischen Staats / und dem Zustande dessen Glieder/ der Nach-welt mitzutheilen, (a) Es rühret daher/ daß in denen genau mit einanderverknüpften Materien / als von der Einrichtung und Beschaffenheit der Kriegs-Heere/ der Lehen/ und Unterscheid der Stände/ bey unsern Vorfahren denalten Teutschen / eine ziemliche Finsternis herrschet / (ft) woraus sich gar leichtdie Rechnung machen lasset / was von besondern adelichen Geschlechtern zuvermuthen sey. Bey diesen ereignet sich noch eine besondere Schwierigkeit/welche fast mit eins den Weg versperret/ bis an den Uhrsprung der Geschlech-ter durchdringen zu könne»/ da die heutiges Tages übliche Zunahmen/ wo-mit ein Geschlecht von dem andern sich unterscheidet/"bey den alten Teutschennicht gebräuchlich gewesen/ sondern erst im eilften und folgenden Leculis, nachund nach eingeführet und angenommen worden, (c)
Bey solcher Bewandnis und weil die Geschlechts-Nahmen mit dem eilf-ten 8ecu1o ausgehen / ohngeachtet die Geschlechter lange vorher im Flor ge-wesen/ dürfte es anitzo bey Geschlecht-Registern wenig Nutzen schaffen/was
vor
(s) lAomaf. cle ulu libri vet. äe kenek. §. V. Se ieycz. Sc äe Olig. keuch §. XIV. lit. b'
(b) l'komas. 6e klomin. propr. §. 97.98. 99«
(c) kienr. Lpelmann. in ^spiol. p 28. Lo^nomin» spuä krancos cosettneam kskuilsecenleo Zenirursm cum ^rmorum inlißnibuz, neutrs fuere in ulu, spuä (?erms-nos, krsncos, ^NFloz, vsnos. paulv snte ^nßlo-dilormannicas «rsres. ^ DieZeitwan die Geschlechts-Nahmcn im Gebrauch gekommen, wird verschiedentlich angegeben.Der gelehrte kaju^us in seiner klikoire ßeneslogique «Ze 12 msison ch^uverZne,
. giebet von Frankreich das Ende des zehnden 8eculi an, da hieselbft die Lehne unter derRegierung illuAoniz Opeti erblich geworden. Was Engclland betrift, setzet^oksnne,LickeKus in l'ket. linßusr. ver.8cprentr. das Zwölfte 8ecujum, und giebet die Creutz«züge mit vieler Wahrscheinlichkeit zur Gelegenheit an, welcher Meynung viele anderebeypflichten. Von Teutschland ist Herr tZIasey in klitt (Zsrm. kolem. Lsp X l'ket.5. der Meynung, daß unter Lonrsäo II. welcher nach Wipponis Bericht die Lehneerblich gemachet, mithin im eilften Seculo der Adel angefangen von seinen Lehn-Gmtheru die Geschlechts-Nahmen anzunehmen, welches niemand thun können da solchenoch nicht erblich gewesen. Der Herr Canzler von Ludewig tragt bey feiner bekan-ten grossen Einsicht und Wissenschaft in den teutschen Geschichten, in lur.keuä p .295.0.481. Bedenken, eine gewisse Zeit fest zu setzen, ohngeachtet er auf der kurz vorher-stehenden Seite seine Vermuthung vom zwölften Jahrhundert eröfnet. Bey diesem al-len ist wohl so viel gewiß, daß die Annehmung der Geschlechts-Nahmen nicht mit einssondern nach und nach geschehen, und selbige ehender in denen Obern - Theilenvon Teutfchland, als in dessen nordischen Provintzien üblich geworden. In des Herrnvon Lckksrdrs LolleA. Zcript. 5iitt. l^eäü Zvi findet man psx. no. eine Uhrkundevon Kayser conraäa II. äe 2NN0 1S29. worinnen Keß 'lN2o lie L-ilesk, xvi^o üe vvi»mereskeim, und feiger äe Lurre vorkommen. Woraus zum wenigsten erhellet,daß der Adel damahls schon den Anfang gemachet, von seinen Güthern sich zu schreiben.In der Mark und angränzenden pommerschen Landen hat man vor dem dreyzehendenJahrhundert dergleichen noch nicht entdecket.