Cäp. 2. von ausgestorkenen adelichen Geschlechtern. Z7
von Dochow ist im Jahr 1)82. ?riorissa im Closter Boytzenburg gewesen.
Das Ritter-Guth Dochvw gehöret anjetzo denen Herren Grafen vonSchlippenbach.
XVIII. Die von Döhrm oder Dornen.
Diesem Geschlecht haben in der Uckermarck zugehöret die FeldmarckeN/Funckenhagen / Werbende und Bisterfeld. Wodrackus odervon Dome ist der 15te Bischof zu Ratzeburg gewefen und hat von anno1335. bis 1355. gesessen. Der letzte dieses Geschlschts Ostwald von Dör-ren ist ohngefehr im Jahr 1630. verstorben / und sind dessen obgenandteGüthey denen Herren von ArniM und von Raven, wieder verliehen worden.
XIX. Die von Drense.
Das Stamm-Guth Drense gehöret anitzo zum Königl. Amte/ und ehe-mahligen Closter Gramtzow. Von dem Geschlechte wird ^Vro^vinnz oeDrenlen Mies, im Jahr 124z. in Larnimi I. der Stadt Stettin ertheiltenprivileAio erwehnet. Ebel von Drense hat im Jahr 1311. in Prentzlaw/seine Lehn - Güther gehabt/ und gewohnet. Henning von Drense wird anno1386. in einem Sabinen-Closter-Briefe angeführet.
XX. Die von CllMgM.
Das Dorf Ellingen lieget nahe bey Prentzlaw und hat anitzo verschiedeneHerren. Luilo, Dro^le^in Le (Jersiarä Nilires 6e IilIinAen finden sichim Jahr 1286. als Zeugen/ in einem boytzenburgfchen Closter-Briefe. Drro6e ^llinAen wird als Zeuge angeführet / in der Marggrafen Orroniz Ledonracli Schenckung über ein Talent jahrlicher Renthe/ an das Sabinen-Clofter. )anic^e ste WnZen hat im Jahr 1375. feinen Ritter-Sitz inKlockow gehabt. ?arle)me von LllinZen ist noch im Jahr 14z 1. Zeuge/bey dem Kauf über Strehl/ zwischen Claus, Wilcke und Otto Gebrüderenvon Arnim und Claus Schultzen.
XXI. Die von Elßholtz.
Dieses Geschlecht ist sonderlich in Pommern zahlreich gewesen / und habenviele davon den Ritterstand erlanget/ wie McrXliu8, kanZo u. a. m.bezeugen. In der Uckermarck hat demselben das Ritter-Guth Grünberggehöret/ welches/ nachdem Hanß von Elßholh, im Jahr 1621. ohne Lei-bes-Lehns-Erben abgegangen/ an die von Oppeln u. f. f. an die Herren vonStülpnagel als itzige Besitzer gekommen.
XXII. Die von Fahrenholtz.
Die Stamm-Güther gleiches Nahmens mit dem Geschlecht/ sind in derMmarck im Arendseeschen. DiisM, in der Uckermarck wie auch in Mecklen-
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