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1 (1744)
Entstehung
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25
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Cap. i. Uckermarcksche Adels ^ H istorie. 25

XXIX. Die Herren von Ravel! ,

sioriren so wohl in der Uckermarck als im Mecklenburgischen. Derselben uhr-alte Abkunft ist daraus zu Messen, daß von ihren Vorfahren Heinrich undVarteS von Raven, bereits im Jahr 117z. das ClosterVerchem, inPommern geftifftet, wie die pommerschen IMorici einhellig behaupten.Woferne es nun mit solcher Stiftung seine Richtigkeit hat/ so erhellet darauszur Gnüge, daß die Herren von Raven schon vor Ankunft der teutschen Ge-schlechter/ so erst im 1182. und folgenden Jahren geschehen/ in denen pom-merschen/ und ehemahlen dazu gehörigen Lande«/ ansehnlich begütert gewe-sen/ und allem Vermuthen nach von den edlen und tapfern Leuticiern ab-stammen. ^

XXX. Die Herren von Nehdern,

haben ihren Anfang unter dem alten sächsischen Adel. Das Stamm - Hauß,Redere, findet sich im Stift Quedlenburg, woselbst so wohl/ als im Für«stenthum Anhalt/ und ins besondere in der/ zum Fürstlich «Zerbstfchen An«theil/ gehörigen Grafschaft Lindvw/ deren erste Wohnsitze gewesen. Vonda sind dieselben von denen Churfürsten Manischen Stammes in die Alt«und Mittelmarck/ von denen Grafen von Lindow aber/ in die MärckfcheGrasschaft Ruppin gebracht. Aus der Mittelmarck hat sich dieses Geschlechtweiter in den Oesterreichschen Lande«/ und im letzt abgewichenen Leculo,auch in der Uckermarck angesetzet.

XXXI. Die Herren Grafen von Schlippellbach, ,

stammen uhrsprünglich von einem Curlandischen alten adelichen Geschlechteher/ und sind erst mit Ausgang des vorigen 8eculi in die Uckermarck gekom-men/ woselbst sie die itzige consiäeradle Gräfliche Güther, vormahlige Ar-MMscht caäucirte Lehne/ acyuiriret.

XXXII. Die Herren Reichs»Grafen von SchkvMN,

sind aus dem alten vornehmen pommerschen Geschlecht derer von Schwerin ent-sprossen/ von welchen Herr Otto von Schwerin aus dem Hause Altwigs-hagen, unter andern auch in der Uckermarck/ die Hieselbst eröfneteBlancken«burgische Lehne/ Wolfshagen und Zubehör/ im siebenzehenden Leculo wie-derum erhalten.

XXXIII. Die Herren von Sidow,

haben nach Anweisung ihres Stamm-Hauses Sidow, so im Oberbarnim«schen Creyse belegen/ in der Mittelmarck ihren ältesten Wohnsitz gehabt/ vonda aber seit undencklichenJahren/ in die Neumarck und Pommern / sich weitausgebreitet. Diejenigen, so von diesem alten Geschlecht, das Guth Zer*Nickow und Zubehör in der Uckermarck besitzen, sind im vorigen Leculc» ausPommern in hiesiges Land gekommen.

s XXXIV.