Cap . l. Uckermärcksche Adels Historie. 15
diejenigen aber, welchen die Ausführung davon aufgetragen gewesen, habendie Kürtze so sehr geliebet, daß die gehofte Nachrichten daraus nicht zu haben.
Der Anfang zu einiger Ordnung im Lehn-Wesen ist erst im ftmfzehendenLeculo unter der Regierung Churfürst Fridcrich I. glorwürdigsten Anden-ckens gemachet, unter dessen 5 Durchlauchtigsten Nachfolgern aber mehr undmehr verbessert worden: Denn ob gleich die ansehnlichsten Geschlechter, nichtso gleich förmliche Lehn-Briefe erhalten, so wird doch dieser Mangel durchdie gehaltene Lehns -keMrawren einiger Massen erfetzet. Also hat das Ge-schlecht der Herren von ArniM unter andern das halbe Schloß und Stadt-lein Biesenthal samt Zubehör feit vielen Iahren besessen, und im Jahr 1427.die andere Helfte von dem Ritter Matthias von Uchtenhagen käuflich ansich gebracht, aber nicht ehender als im Jahr 1440. von Churfürst kricke-rico II. darüber einen Lehn - Brief erhalten. Der Herren von Holtzendorssansehnliche Güter in der Mittel -und Uckermarck find grossen theils noch imJahr 1449. unter dem luul: Mann-Lehn ohne Briefe, reZittriret. DieHerren von Winterfelt aus dem Haufe Dalmm haben unter Churfürst Jo-achim Friderich im Jahr 1593. ihren ersten Lehn-Brief sich ausgebeten,dessen Anfang also lautet:
Als vor diesen Zeiten von Unsern löblichen Vorfahren UnsereUnterthanen und Lehn Leuthe des adelichen Geschlechts derer vonWinterfeldt, so zu dem Haufe Dalmin gehörig, keine Lehn-Vriefe gehabt/ sondern nach alter Gewohnheit bey vorgefalle-nen Lehns-Gnpfahungen, atteine mit Hand und Mund belehnetworden :c.
Die adelichen Geschlechter haben insbesondere, aus solchem Mangel derLehn-Briefe und Stamm-Register als der xudliyuen und ?rivar-Nachrich-ten von ihrem Geschlecht und Gütern, den grösten Schaden und Verlust em-pfunden. Denn nachdem sich allgemach eine Familie ausgebreitet, und dieGüter in öftere Theilung gerathen, folgends bey Abgang einer Linie, derBeweiß der Sipschaft, und daß die Güter vom gemeinen Stamm-Vaterherrühren, unmöglich geworden, haben die überbliebene Geschlechts-Vetternihr vaterlich Erbe mit dem Rücken ansehen müssen. Weil man dergleichenSchaden bald gespühret, ist auch frühzeitig auf ein Mittel zu desselben Ab-wendung gedacht, und zu solchem Ende die gesamte Hand, als eine Begna-digung und Wohlthat, vor die Lehn-Leute, eingeführet worden, um desschweren und sehr mißlichen Beweises der Verwandfchaft, bis zum gemeinenStamm-Vater und ersten Lehns-Erwerber, überhoben zu seyn, und über-haupt, die einmahl zum Geschlecht gebrachte Güter dabey zu befestigen.Viele haben sich dieses Mittels zu ihrem eigenen und der Nachkommen Nutzenzu rechter Zeit bedienet, noch mehrere aber ihreNachlaßigkeit zu bereuen Ur-sach gehabt. Es ist zwar diese Wohlthat der gesamten Hand, von Zeit zuZeit beschweret, und wegen erforderter genauen Verfolgung von Fallen zuFallen, bey Verlust derselben, der sogenandten sachsischen gesamten Hand sehr
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