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ACHTES KAPITEL.
Ob ein Fürst nur in seinem eigenen Landeadeln dürfe?
Die Meynungen sind getheilt; denn es ha-ben sich Gelehrte mit dieser Frage befafst,und Gelehrte sind nie einig. Man lese,wenn man will, Tiraqueau und Jean Ray-nuce, welche Recht zu haben scheinen.
Als Kaiser Sigismund im Jahr 1415 wäh-rend der Krankheit Karls des Sechsten nachParis kam, ward er im Parlament durchFaction des Hauses Bourgogne empfangen.Man klagte vor ihm eine Sache, betreffenddas Amt des Seneschalls von Beaucaire, wel-ches jederzeit von Edelleuten war verwaltetworden. Einer der Mitbewerber, ein Ritter,pochte auf seinen Adel. Sein Nebenbuhler,Guillaume Signet, war nur ein Bürgerlicher.Sigismund wollte ihn begünstigen, und aufder Stelle zum Ritter schlagen. Schon liefs