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ZEHNTES KAPITEL.
Wie der Adel verlohren geht.
Schon aus den oben angeführten Turnier-v. Loen.gesetzen kann man sehen, welche Veihre-chen den Verlust des Adels nach sich zie-hen. Frey lieh war jene gute alte Zeit oftstrenger als die unsrige. Mit der Kebzerey,z. B., hat es heutzutage nicht viel mehr zusagen. Doch hört der Renegat auf ein Edel-mann zu seyn, und dem Gotteslästerer ge-bietet das sächsische Recht die Zunge ausdem Halse zu reissen. Dem Majesbäbsver-breclier werden Helm und Schild zerbro-chen, seine Güter confiscirt, sein Nähmefür ehrlos erklärt, sein Gedächtnifs verflucht,sein Haus geschleift, und an dessen StelleSchandsäulen errichtet. Auch die unschul-digen Kinder büfsen des Vaters Verbrechen,sie sind ehrlos, und sogar der Gebrauch derSacramente ist ihnen untersagt. So verord-