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chen Orten mit dem Adel verbunden. Karlder Fünfte adelte im Jahr 1371 alle Bürgervon Paris. Heinrich der Zweyte schränktediese Freygebigkeit im Jahr 1677 auf denPrevöt der Kaufleute, und die vier Schöpfenein. Glockenadel ist der des Maire und ver-schiedener Municipalbeamten. Man nenntihn so, weil die Versammlungen zur Wahlsolcher Beamten, durch Glocken angekün-digt werden.
Verschiedene Amter und Würden adelnihren Besitzer sammt allen seinen Nachkom-men. Dergleichen sind: der Siegelbewah-rer, der Staatssecretär, der Staatsrath, derRecpietenmeister, die Parlamentsräthe vonParis, Dauphinö, Besancon, Dombes u. s. w.Es gilt gleichviel, ob der Adel durch krie-gerische Thaten, oder bürgerliche Tugen-den errungen worden. Ehemals verbandman beydes. Das salische Gesetz verordnetausdrücklich: 33der Ritter solle sein Schild33nicht ablegen, indem er Recht spreche.33Woher der unbillige Vorzug, den in man-