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Enkel ihn ohne Umstände wieder erneuern.Geschieht das aber nicht, so bedarf der Ur-enkel ein neues Diplom. Vormals ward derAdel durch den Ritterschlag ertheilt. Seitden Zeiten Franz des Ersten geschah esseltener. Doch findet man noch Beyspieleunter Ludwig dem Vierzehnten in den Jah-ren 1662 und 1676.
Nur der König kann in seinem Reicheadeln. Vormals mifsbrauchten dieses RechtHerzöge und Grafen, Bischöfe und Erzbi-schöfe, ja sogar Statthalter der Provinzen.Franz der Erste verlieh das Vorrecht zuadeln der Universität Toulouse.
Die Geistlichkeit geniefst adeliche Vor-rechte, wird aber darum nicht zum Adelgezählt. Die ehrwürdigen Herren der Diö-cesen von Autun und Langres machen zwarwürcklich Anspruch darauf; denn was istin der Welt, worauf ein Geistlicher nichtirgend einmal Anspruch gemacht hätte?
Das Schöpfenamt (Echevin) ist gleichden Decurionen der alten Römer, an man-