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schreibende, oder dessen Vorfahren beklei-deten. Der dritte ist für den Acht Klas-sen Adel. Diesen erwirbt man durch eineBedienung, welche zu den ersten acht Rang-stufen gezählt wird. Der vierte ist für diefremden Geschlechter, die sich in Russlandniedergelassen. Der fünfte für die Fürsten,Grafen, Freyherrn. Der sechste endlich fürden alten Adel , dessen Ursprung in Dun-kelheit begraben liegt.
Die slavischen Völker wufsten nichtsvon Grafen und Baronen; so sind auch inRussland erst seit den Zeiten Peter desGrofsen diese Titel üblich geworden. —Man hielt es für kein Mifsbiindnifs, wennein russischer Zaar sich mit der Tochtereines gemeinen Edelmanns vermählte. Auchgab es nicht fürstliche Familien, welcheden fürstlichen gleichgeschäzt wurden, zumBeyspiel die Scheremetows, die Romanows,u. s. w.
Unter dem Zaar Alexei Michailowitsch Innaiesgalt ein Gesetz, nach welchem ein Tatar aussie^'