40S Alleins Grundlegung,
§. 227.
2. Dürfen wir nicht denken, daß man Got-tes Einsetzung und Verordnung , wenn sie nurdem Wesen nach ungeandert verbleiben, fahrenlassen möge/ deswegen, weil entweder dieienigen,so sie verwalten, Fehler an sich haben, oder weildie Verwaltung selbst mit Mängeln und Gebre-chen verbunden ist. Die Verwaltung der göttli-chen Einsetzungen gehöret nicht für das Volk, son-dern für die Priester; und wenn diese in ihremAmte straucheln, indem sie dasselbe verwalten aufeine Art, die wenig oder gar nichts erbauen kann,so qiebet mir zwar dieses Anlaß zur Betrübnis; dieSünde aber ruhet nicht aus mir, sondern auf ih«nen. Hophni und pinchas führeten ein sehr bö-ses Leben; durch sie wurde der Gottesdienstfzer-rüttet, und mit lauter Unwissenheit verfinstert, daunterdessen Elkana und Hanna nebst andern Gott-fürchtenden Personen des Hciligthmns und desGottesdienstes warteten, 1 Sam. l, z.9., 11.12.Die jüdische Kirche war sehr verderbet, nicht nur,was die Lehre und den Gottesdienst, sondern auchwas das Leben der Personen anbelanget?, und den-noch hat unser Heyland, ob er gleich wider dieseGreuel geeifert, und sie niemals gut geheißen, nir-gends verboten, mit dergleichen Priestcrn keine Ge-meinschaft in dem Dienste Gottes zu haben, son-dern er weiset vielmehr an dieselben, Luc. s, 14.Und wie er selbst, also auch seine Aeltern, und Apo-stel thun ein gleiches, Luc. 2, 21. 22. 24.39-42.46. Apost.Gesch.2l,2Z.24.e6. Allein, was diebürgerlichen Sachen anbelanget, ist es schon genug
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