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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
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Ueber den Achener Schöffenstuhl etc.

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b. Das Gericht des Hofes Lencülen, später der Frohnhofund noch später die Grafschaft Vroerihoven genannt. DiesemGericht waren zunächst untergeordnet die Orte Herstal, Ko-them, Peetersheim, welche auch als direct mit Achen in Ver-bindung stehend genannt werden, ferner die Besitzungen vonCorbeye: Daelhof, Pentiert und andere. An das genannteGericht gingen auch die Berufungen aus den Dörfern, welcheals »villages de redemption« bezeichnet werden x ), nämlichHouppertingen, Fologne, Mopertingen, Russon, Nederheim, inder Belgischen Provinz Limburg, Paifve, Hermalle und Fal-lais in der Belgischen Provinz Liittich, von denen Russon undNederheim als unmittelbar zu Achen' Recht holend in denRegistern genannt sind.

c. Die eilf Bänke von St. Servatius . So wurden die Gerichteder dem genannten Stift gehörigen Besitzungen bezeichnet,hierzu gehörten im jetzigen Belgien: Vlytingen, Hees, Mechelen,Zepperen, Groetloen oder Grand-Looz, Coninxheim, Sluse, inder Provinz Limburg, Berneau in der Provinz Lüttich, imjetzigen Holland: Heer, Berg und Tweebergen (Provinz Lim-burg), die Schöffen des letztgedachten Gerichts versammeltensich vor dem 14. Jahrhundert in dem Kreuzgange von St.Servaz vor der Stiftsschule, desshalb heisst dasselbe kurzweg«die schoele«. Diese Bezeichnung findet sich in dem Inhalts-verzeichniss des Bandes von 1559 bis 1602; in diesem wiein den anderen Verzeichnissen werden von den eilf Bänkenausdrücklich erwähnt: Berneau, Groetloen, Heer, Königsheim,Mechelen und Vlyttingen. Die Berufung von einem der zuden eilf Bänken gehörigen Gerichte ging (seit wann ist nichtermittelt) zunächst an ein aus Schöffen der zehn anderenzusammengesetztes Collegium und konnte dann erst nachAchen gebracht werden.

Im Jahre .1545 wurden für alle vorstehend aufgezähltenMaestrichter Gerichte als zweite Instanz die sog. Commis-

') Sie heissen so erst seit 1632, weil sie sich durch eine fixirtejährliche Abgabe von allen den General-Staaten zu zahlenden Abgabenloskauften im 17. Jahrhunderte beanspruchte Oesterreich hier dieLandeshoheit. Vgl. Büsching, geographie universelle, Strasburg 1779,Band 14, Pays-Pas, 244.

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