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Krönungsfeier.
unter dem Gebete: Die Gnade des heiligen Geistes steigedurch das Amt unserer Niedrigkeit u. s. w., vergleiche obenS. 337.
»Die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier halten überdem Haupte der Königin die Krone und der Erste spricht:»Durch das Amt unserer Unwürdigkeit zur Königin geweiht,nimm die Krone der königlichen Hoheit, welche durch un-sere, der Bischöfe, unwürdige Hände Deinem Haupte aufge-setzt wird. Sowie Du äusserlich mit Schmuck und Gold an-gethan glänzest, so trachte auch innerlich mit dem Goldeder Weisheit und dem Schmucke der Tugenden geziert zuwerden, damit Du nach dem Ausgange dieses Lebens mit denweisen Jungfrauen Deinem Bräutigam, unserm Herrn JesusChristus, würdig und des Lobes werth entgegeneilend, zu demköniglichen Throne des himmlischen Hofes einzugehen ver-dienest, unter dem Beistande unseres Herrn Jesus Chritus,welcher mit Gott dem Vater u. s. w.«
»Die Königin wird zum Könige geführt, zu dessen Lin-ken sie sich wieder niederlässt, während der Klerus das TeDeuin zu Ende singt.« ')
»Nachdem Alles dieses beendet, wird das Evangeliumnach Matthäus gelesen:- »Als Jesus geboren war zu Bethlehemim Stamme Juda zur Zeit des Königs Herodes, da kamenWeise aus dem Morgenlande nach Jerusalem und sagten: Woist der neugeborene König der Juden? Denn wir haben sei-nen Stern gesehen im Morgenlande und sind gekommen, ihnanzubeten. Als der König Herodes dies hörte, erschrak erund ganz Jerusalem mit ihm. Und er versammelte alle Hohen-priester und die Schriftgelehrten des Volkes und erforschtevon ihnen, wo Christus geboren werden sollte. Sie aber spra-chen zu ihm: Zu Bethlehem im Stamme Juda; denn alsosteht geschrieben durch die Propheten: Und du Bethlehem
') Nach Hartmann Maurus bei a Beeck S. 160 nimmt der Königdie Glückwünsche entgegen noch vor dem Absingen des Te Deum,dann erfolgt seine Aufnahme in das Domkapitel (sieh den Schwur beia Beeck), darauf ertheilt er vom königlichen Stuhle aus den Eitter-schlag. Das Niederrh. Jahrb. der Gesch. v. Dr. L. Lersch I. enthält S.96 f. iuramentum regis romanorum, iuramentum prepositi aquensis u.juramentum vicedomini.