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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
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Krönungsfeier.

der Kirche oder ihren Dienern übertragen und zuerkanntworden, will ich ihnen unverbrüchlich erhalten und gegenandere beschützen und beschützen lassen; den Aebten undgeistlichen Orden und den Vasallen des Reiches will ich diegebührende Ehre erweisen, soweit unser Herr Jesus Christusmir Hülfe, Kraft und Ehre verleihet.« ')

«Nach diesem Gelöbniss führen die Erzbischöfe von Mainzund Trier den König zu seinem Stuhle, dem königlichen Sitze,während der Klerus das Responsorium singt. (Nun wird derKönig nach oben an den Altar Simon's und Juda's geführt.)«Du hast ihm verliehen, wonach seine Seele Verlangen trug,und das, was seine Lippen aussprachen, nicht vorenthalten.«Vers. «Weil Du ihn mit Deinen milden Segnungen heimgesucht,hast Du eine Krone von kostbarem Gestein auf sein Hauptgesetzt.«

«Dann spricht der Erzbischof von Köln: «So behalte,nun die königliche Würde, welche Du nicht nach dem Erb-'rechte oder der väterlichen Erbfolge, sondern durch das Rechtder Fürsten oder Churfürsten im deutschen Reiche und be-sonders durch die Gnade des allmächtigen Gottes und durchdiese unsere und aller Bischöfe und der übrigen Diener Got-tes Uebertragung als Dir übergeben anerkennest. Je näherDu den Klerus den h. Altären erblickest, eine um so hö-here Ehre wirst Du an den gebührenden Stellen ihm zuerweisen eingedenk sein, damit der Mittler zwischen Gottund den Menschen Dich als Mittler zwischen dem Klerusund dem Volke auf diesem königlichen Stuhle befestige undDich in dem ewigen Reiche der Regierung theilhaftig macheJesus Christus unser Herr, der König der Könige und Herrder Herrschenden, welcher mit Gott dem Vater und demheiligen Geiste lebt und regiert, Gott von Ewigkeit zu Ewig-keit. Amen.«

«Ist die Königin anwesend, so spricht der Erzbischof vonKöln vor dem Altare über sie folgenden Segen: »Allmächtiger,ewiger Gott, Quelle und Ursprung alles Guten, der Du die

') Diesen Eid Rudolfs haben aucli die nachfolgenden deutschenKaiser bis auf Franz II. geleistet. Boehmer, Regesta lmp. Stuttgart1844, Y.