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Der Bund richtet Zölle ein.
Rosinen, Mandeln, Wachs, Zinn. Blei, Kreide und anderesschwere Gut, das man mit dem Zentner verkauft. Man soll vonjedem Pferde zwei Weisspfennige ') nehmen, wie sie nun gangund gebe sind, jeder von zwei Schillingen. Jedes Pferd, dasan einem Wagen oder an einem Karren geht, der anderekostbare Kaufmaimsgiiter führt, als Spezerei, Buntwerk (Pelz-werk), Seide, Halbseide (Zendail), Gewand-, Wollen-, Seiden-oder Goldtuch oder ähnliches, zahlt drei Weisspfennige. Pferdevor ledigem Fuhrwerk sind frei. Pferde, die verkauft werden,zahlen drei Weisspfennige. Pferde, die Weizen, Roggen, Ha-fer oder andere Kornfrüchte, Holz, Kohlen, Heu, Stroh unddergleichen führen, sind frei. Wein oder anderes Gut, dasnicht verkauft wird, sondern zur Leibesnahrung dient, istzollfrei. Den Zoll zu erheben, sollen gute bescheidene Leuteangestellt werden. Was an Zoll eingenommen wird, soll indie verschlossenen Kisten geworfen werden, zu denen die Ge-schworenen die Schlüssel haben. Die Zollkisten werden alledrei Monate geöffnet (nach Bedürfniss auch öfter) und ihrInhalt nach dem Maasse der Leistungen für den Bund bloszum Vortheil des Bundes vertheilt, so dass die drei Herren,jeder ein Viertel, die Städte das andere Viertel erhalten.Damit die Kaufleute den Zoll um so lieber entrichten, ge-loben Herren und Städte, ihnen das im Gebiete .des Landesabgenommene Gut zu erstatten, wenn sie an einer der Zoll-stätten den Zoll entrichtet haben. Reichen die Zolleinnahmennicht hin, dann ergänzen die Verbündeten das Fehlende nachVerhältniss. Die Zölle hören auf, wenn nach Ablauf dervier Jahre der Bund nicht erneuert wird. Fuhrleute, welcheum den Zoll zu umgehen, Nebenstrassen einschlagen, ver-lieren Leben und Gut (liiff ind guyt)! Die Ladung bleibtdem Kaufmann.
Dieselben Verbündeten traten schon um Allerheiligen1378 mit Hinzuziehung der Herzogin von Brabant auf Ge-heiss Karls IV. zu einem fünfjährigen Bunde unter densel-ben Bedingungen zusammen und verlängerten ihn am 9. April1383 noch vor Ablauf desselben auf drei Jahre.
') Im Jahre 1375 war 1 Gulden - 20 Weisspfennige S'/a Mark=- 40 Schillinge.