Der Bund richtet Zölle ein. 307
wir unerwähnt lassen. Jeder der drei Herren stellt hundertWohlbewaffnete zu Pferd mit den Geleyen, zum täglichenKriege fünfzig Wohlbewaffnete zu Pferd; die beiden Städtesenden zu Belagerungen, Verbuwingen, reyseu oder zum täg-lichen Kriege jede ebensoviel. Dann folgen Bestimmungenüber Lager, Kriegskosten u. A. Den 7. August 1377 (Lac.III, 798) vereinigen sich die verbündeten Fürsten und Städtemit dem Grafen Adolf von Cleve, die Burg und Stadt Linnmittels Errichtung von drei Angriffsbauten zu belagern. ImFalle der Eroberung solle der Graf von Cleve Linn als Lehendes Erzbischofs von Köln besitzen. Jeder der Verbündetensollte sechszig Geleyen reisiger Leute und zwölf Schützenstellen. Achen und Köln bauen und besetzen eines der dreiHäuser. Es galt, den Heinrich von Struchede zu demiithigen.
In dem Vertrage vom 14. April 1375 (Laurent, Stadt-rechnungen, S. 81 ff.) durch welchen die Verbündeten zurDeckung der Kosten des Landfriedens Zölle einrichten, heisstes: Die Bosheit habe sich im Lande so festgesetzt, dass esNoth tliue, den Landfrieden in allen Dingen, besonders aberin Hinsicht der Kosten zu sichern. Darum seien Herren undStädte übereingekommen, einen Landzoll zum Vortheile desLandfriedens und für die Dauer desselben zu errichten, indem Erzstift Köln zu Königsdorf und auf anderen Strassen,die zwischen Maas und Rhein führen, in dem Lande Jülichzu Bercheim und Birkesdorf ') und auf anderen Strassen imLande Jülich, die zwischen Maas und Rhein führen, in Bra-bant zu Herzogenrath und Weiden und auf anderen Strassen,die zwischen Maas und Rhein führen, in eines jeden HerrnLand nur an einer Stelle. Man soll den Zoll nehmen vonjedem Pferde, das an Wagen oder an Karren Kaufmannsgutfährt, als Wein, Waid, Wolle, Heringe, Biickinge und andereFische, Garne, Flachs, Leinwand, Rothe, (rothe Farbe),Alaun, Salz, Schmalz, Schmier, Butter, Früchte, als Feigen,
1 ) Am Freitage vor sent Margarethentag 11. Juli 1376 erklärtKaiser Karl IV. durch eine deutschgeschriebene Urkunde von Achenaus, dass der dem Herzog Wilhelm von Jülich zu Jülich und Birkes-dorf verliehene Pferdezoll den Privilegien der Stadt nicht nachtheiligsein sollte. (Stadtarch., abgedruckt bei Quix, Melaten, S. 46 ft'.)
20* '