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Landfrieden.
alle Länder hei Recht und Frieden bestehen, bei Unrecht zuGrunde gehen, wie man klar durch die Thatsachen erkennt,so thut es Noth, dass man daran denke, dass Recht und Frie-den im Lande zum allgemeinen Besten aufrecht erhalten wer-den. Da nun in den Ländern der benannten Fürsten undin den erwähnten Städten einige Jahre hindurch mit Raub,Mord, Brand, Krieg und Aufstand gefrevelt worden ist, somuss, wenn man dem nicht widersteht, das Land verderbenund zu Grunde gehen. Um Gewalt und Unrecht zu unter-drücken, Recht und Frieden zu schützen, haben sie des Lan-des Noth dem Kaiser geklagt und haben Gott zu Ehren undLob, zum Besten der h. Kirche und des Landes mit kaiser-licher Erlaubniss einen Landfrieden geschlossen.«
Nun folgt die ausführliche Aufzeichnung der Verpflich-tungen, welche die Verbündeten zum Schutze der h. Kirche,der Kirchen, Kirchhöfe, Pfaffen, Pilger, Kaufleute, Landleuteu. s. w. übernommen haben. Wer Raub, Brand und Gewaltübt, soll in des Reiches Acht sein. Jeder der drei Fürstenwählt zwei Amtleute, jede der beiden Städte einen ihrerBürger zu Richtern, Achen seinen zeitigen Meier. BrichtZwist aus zwischen den Verbündeten, so kommen die,Ge-schworenen in einer Stadt zusammen und trennen sich nichteher, als bis derselbe geschlichtet ist. Jeder der Verbünde-ten öffnet den anderen sein Land, seine Schlösser, seineFesten, seine Städte, wenn es nöthig ist. In den Landfriedensind die Besitzungen der Verbündeten zwischen Maas undRhein eingeschlossen. Es folgt nun in dem Vertrag die aus-führliche Angabe der Grenzen und die Aufzählung von jesechs Geschworenen. Die Achener sind: Sander van Sürsen,Coynen vamme Eichorne, Herr Reinard van Moircke, HerrJohann van Pont, Herr Jakob Colyn in sant Jakobstraisseund Herr Goydart Colyn. Je zwei der Geschworenen kom-men den ersten des Monates oder auch öfter auf Kostenihrer Parteien zu Lechenich, Herzogenrath, Jülich, Köln,Achen oder in einer anderen Stadt zwischen Achen und Kölnzusammen. Zu den Geschworenen des Herzogs von Jülichgehören: Gerard von Ingeln, Bürger von Rurmonde, undWilhelm Pul, Bürgermeister von Düren. Folgen sehr genaueBestimmungen über Ausübung einzelner Verpflichtungen, die