292
Die goldene Bulle.
irischen Erzbischöfen, dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Her-zoge von Sachsen, dem Könige von Böhmen und dem Mark-grafen von Brandenburg das Recht zu, den König zu wählen,und schreibt über die Wahl folgendes vor: Nachdem derTod des Königs dem Erzbischofe von Mainz, als dem Reichs-kanzler Deutschlands, bekannt geworden, hat er die Pflicht,in Monatsfrist den Kurfürsten die Anzeige zu machen, dasssie nach Ablauf von drei Monaten selber oder durch Bevoll-mächtigte in Frankfurt zu erscheinen haben. Unterlässt derErzbischof die Einladung, so erscheinen die Churfürsten nichts-destoweniger in der angegebenen Frist, jeder von höchstenszweihundert Berittenen, unter diesen ungefähr fünfzig Bewaff-nete, begleitet. Wer von den Wahlfürsten in der anberaum-ten Zeit nicht in Person erscheint oder einen Bevollmäch-tigten zu senden verabsäumt, oder endlich vor vollendetemWahlakte Frankfurt verlässt, verliert für das Mal sein Wahl-recht. Frankfurt hat die Pflicht, unter Anklage des Mein-eides zu schwören, das Collegium der Wahlfürsten insgesammtund jeden insbesondere vor Angriffen zu schützen, ausserihnen und ihrem Gefolge während der Wahlhandlung keinenWürdenträger, wer es auch sei, in die Stadt zu lassen. Sinddie Wahlfürsten oder ihre Bevollmächtigten versammelt, sowohnen sie den folgenden Morgen in der Kirche des heiligenApostels Bartholomäus der h. Geist-Messe bei, in welcherdas Evangelium des h. Johannes gesungen wird. Die Kur-fürsten verpflichten sich, unter dem Vorsitze des Erzbischofsvon Mainz gegenseitig durch einen Eid, dem christlichenVolke einen Römischen ') König zu wählen, den sie für dengeeignetsten halten, ohne vorangegangenen Vertrag, Lohnoder Versprechung. Ist man zur Wahl zusammengekommen,so darf kein Wähler vor Beendigung derselben die Stadt ver-lassen. Schiebt dieselbe sich über den dreissigsten Tag nachder Eidesleistung hinaus, so wird den Kurfürsten jede Nah-rung mit Ausnahme des Brodes und Wassers entzogen, bis
') Die während der Lebzeiten der deutschen Kaiser gekröntenNachfolger hiessen bis zum Tode des Vorgängers deutsche Könige.Heinrich II. nennt sich zuerst »römischen König« vor und nach seinerKrönung zu Rom.