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Das Spital der Armen auf dem Radermarkt.
den Krönungen in Achen, Mailand und Rom das Reichs-scepter zu tragen, gestattete ihm gleich andern Fürsten,einen Truchsess, Marschall, Schenken und Kämmerer zu haben,erlaubt ihm Münzen zu schlagen, und verleiht ihm den Reichs-wald, nemus dictum vulgariter der Richswalt, zwischen Cor-nelimiinster und Montjoie.« (Lac. III. 307.) Fünf Tage vor-her hatte der Kaiser dem Grafen von Jülich die Meyereivon Achen für 12,000 Flor, verpfändet und ihm das Rechtverliehen, die Probsteien zu Kerpen, Achen und Kaiserswerth,die davon abhängigen Pfarreien und Beneficien, in Beson-.denn Herzogenrath zu vergeben. (Lac. III. 306.)
Dieser Markgraf von Jülich verspricht am Sonntage nachMartini des Jahres 1338 (Quix, 324), die Stadt Achen, welchefür ihn gegen die Lombarden gebürgt hatte, schadlos zuhalten, was er Martini 1343 wiederholte. (Quix, 337.) Dienäheren Verhältnisse der Lombarden zu Jülich und Achensind uns unbekannt.
Einige Tage nach dem Feste des Apostels Andreas (5.Dezember 1336) gestattete der Erzpriester Johann von Lughenurkundlich (Stadtarchiv) dem Magistrat, welcher auf demRadermarkt (heute Münsterkirchhof), der Marienkirche ge-genüber, ein neues Spital für die Armen errichtet hatte, einenPriester vorzuschlagen, der Vollmacht habe, Messe zu lesen,den Armen die Sakramente der Busse, des Abendmahles undder h. Oelung zu spenden und die verstorbenen Armen desSpitals auf dem Kirchhofe der Marienkirche zu beerdigen. DasSpital soll nur einen Priester und nur einen Altar haben.Letzterer hat ein Einkommen von 15 Achener Mark. DieMesse darf nur gelesen werden. Das Spital hat nur eine Glocke(nola), ') mit welcher zur Messe oder beim Sterben und beider Beerdigung geläutet wird. Der Priester darf ohne Er-laubniss des Erzpriesters oder des Stadtpfarrers nur denArmen des Spitals die Sakramente ertheilen. Gesunde undWohlhabende, welche das Spital leiten oder solche, welchein demselben freiwillig wohnen, gehören zur Stadtpfarre. DieOpfer, welche während der Messe gespendet werden, undsonstige Almosen kommen dem Spitale zu Gute. Das Recht,
') Nach Nola in Campanien, wo die Glocken erfunden worden sind.