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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
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240 Egidiuskapelle. Achener Recht und Gewohnheit. Templei'.

Acker wurde ihnen ab- und den Gläubigern zugesprochen.Die neuenBesitzer verkauften das Land, zu dreissig Mark denMorgen, dem Thomas von Achen (Schönau- oder Schönforst),Bruder des Deutschordens, für die Kapelle des h. Egiäius vordem Pontthor innerhalb der Mauern Achens. Der Richterwies den Ordensbruder und dessen Orden in den Besitz ein,und Cylemann und Nese versprachen, nach einem Jahre den-selben nach Reeht und Gewohnheit der Stadt Achen im Besitzezu schützen (warandizare). Als Bedingung wurde hinzuge-fügt, dass die erblichen Renten, welche auf dem Ackerruheten, fortbezahlt würden. So bezogen die Brüder desSpitals zum h. Johannes auf dem Bach (Commende desMalteserordens) den vierten Theil eines Kapauns! Eine MarkZinsen konnte mit fünfzehn Mark gelöscht werden. DieVerpflichtung, einen Kapaun zu liefern, konnte durch Zahlungvon fünfzehn Schillingen abgekauft werden. Der Kapaunwurde zu zwölf Denaren veranschlagt. Der Zinsfuss betrugdemnach 6 2 '3 °/o. Das Rechtsverfahren ist wie bei den beidenbesprochenen ähnlichen Fällen. Hier wie an anderen Stellenwird das Achener Hecht und die Achener Gewohnheit betont.Schade, dass keine Spur davon erhalten ist. Der Stadtbrandvom Jahre 1656 verschlang nach Meyers Aach. Gesch. dasRaths- und Schöffenarchiv.

Im Jahre 1326 war also die äussere Stadtmauer zwischenKönigs- und Pontthor erbaut. Eine Hindeutung auf denTemplerorden l ) kommt nicht vor. Der Umstand, dass derdeutsche Orden hier Besitz erwarb, wird Veranlassung ge-wesen sein, den »Bend« oder die Wiese, welche bis zurneuern Zeit hier lag, irrthümlicher Weise Templerbend zunennen. Uebrigens wurde der Orden der Templer auf demConcilium von Vienne 1312 durch Papst Clemens V. aufge-hoben. In der Urkunde wird des Spitales zum h. Johannesam Bache erwähnt. Nach den Statuten des deutschenOrdens wird ein solches auch bei dem deutschen Ordenshausein der Pontstrasse bestanden haben. Im Jahre 1328 am

') Die irrthümliche Benennung ist sehr alt. Schon die Stadt-rechn. von 1376 spricht von einem Templario d. s. Egidio S. 262, dievon 1385 p. 342 nennt die Deutschherren von Nideggen Templer.