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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
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Seit Ludwig IV. zwei königliche Vicare.

jetzigen Inhabers derselben zwei königliche Vicarien zumachen, da dieselben an Einkünften und Gütern einen solchenUebertiuss haben, dass leicht und bequem zwei Vicare, derenErnennung dem Könige und dessen Nachfolgern vorbehaltenbleibe, bestehen könnten. Da der König keine genaue Kennt-niss von dem Einkommen und dem Vermögen der Vicariehabe, so beauftrage er den Abt, die Sache zu unter-suchen und nach Anwendung der kanonischen Vorschriften,die bei Pfründentheilungen nöthig» seien, zu beschliessen(Quix, 316).

Ein paar Tage nach dem Feste des h. Bartholomäus(24. August) desselben Jahres bekundet der Abt Reimarusvon Cornelimünster, dass er nach fleissiger Untersuchungdurch geeignete und vereidete Zeugen befunden habe, dassdie königliche Vicarie durchschnittlich jahrlich (quolibet annoalium adiuvante) hunderteinundzwanzig Silberpfund turonischeinbringe, die Hälfte also sechszig ein halbes Pfund. Kraftdes königlichen Auftrages theilt der Abt die eine königlicheVicarie im Namen des Vaters, des Sohnes und des h. Geistesin zwei königliche Vicarien (Quix, 317). Wenn man bedenkt,dass das turonische Pfund zwanzig Schillinge betrug (DuCange, IV. 100), so hatte jeder königliche Vicarius ein nichtunbedeutendes Einkommen. Im Jahre 1319 galten fünfzehnAchener Mark ein Pfund turonisch. l ) Nach einer vom Stadt-archivar Kaentzeler wieder aufgefundenen kleinen Chronik,die mit dem Jahre 1319 anhebt, begann in demselbenJahre in Achen die Feier des Frohrileichnamstages.

In einem Urteilsspruche in deutscher Sprache vom14. April 1321 nennen der Richter Wilhelm von Lintzenicliund die Schöffen Coin (Kuno) von Eichhorn, Statz von Sege-rode, Mathjs Dorezant, Gerard Beissel von Heisterbach,Lambert Bückt und Peter von der Bückt die Stadt Achen

Franz L, einem vom damaligen Stadtbaumeister Jos. Couven ausge-arbeiteten 5' 10" langen und 2' 3" breiten Kunstblatte, die Widmungdes Münsters und der grossen Reliquien dureli Karl den Grossen dar-stellend, sind von den 32 mit ihren Wappen aufgeführten Stiftsherrenvier als vicarii regii verzeichnet. Probst war der Graf Franz Josephvon Manderscheid, Dechant der Baron Wilhelm von Bierens.

') Quix, Gesch. der Pfarre vom h. Kreuz, Urk. S. 42.