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Achen und der Graf von Jülich.
zum Könige gekrönt. Auch bei ihm werden die nicht kirch-lichen Feierlichkeiten, Krönungsmahl u. a. in der Wohnungdes Probstes stattgefunden haben. Am 11. Januar war erschon in Köln, wo er am 22. desselben Monates den Bürgernvon Achen in hergebrachter Form die Privilegien bestätigt.Ausser den drei rheinischen Erzbischöfen sind unter denZeugen Theobald, Bischof von Lüttich, Reinald, Abt desKlosters Inda (Cornelimiinster), Waldemar, Markgraf vonBrandenburg, Gerard, Graf von Jülich. (Quix,- 260.) DerErzbischof Balduin von Trier hatte wegen der Kosten derAchener Krönung Bürgschaft geleistet gegen Waldemar vonBrandenburg, Rudolf von Sachsen und den Grafen Gerardvon Jülich und hatte dem Bartholomäus Lombardus, einemAchener Bürger, Schutz gewährt; dafür versprach der Königseinem Bruder in einer in Köln ausgestellten Urkunde vom29. Januar Schadloshaltung. Es bedarf kaum der Erwäh-nung, dass auch Heinrich die Rechte und Privilegien derStifte Achen und Burtscheid bestätigte.
Die Verhältnisse Achens zu seinem Nachbar, demGrafen von Jülich, scheinen im Ganzen um diese Zeit fried-licher Natur gewesen zu sein, wenn auch einzelne Familien-glieder des Jülichschen Hauses den alten Groll gegen die Stadtnicht vergessen konnten. So setzten die Grafen von Salm,Rulf von Reifferscheid, des letzteren Bruder Heinrich nndeinige Andere gegen den Sühnevertrag die Fehde zur grossenBelästigung der Bürger fort. Da erklärten am Tage vorPetri Kettenfeier 1301 (Quix, 256) Gerard, Graf von Jülich,und Walram, Herr von Montjoie und Falkenberg, dass siewegen der Gunst, welche sie zu den Richtern, Schöffen, demRath, den Bürgermeistern und der gesammten BürgerschaftAchens hegen, die Sühne und den Frieden, welcher zwischenihrer Verwandtschaft und den Achener Bürgern 1280 ge-schlossen worden sei, erneuern und den Achenern Schaden-ersatz für denselben zugefügtes Unrecht versprechen. Esist in der Urkunde keine Rede davon, dass die Bürger ihrenVerpflichtungen gegen das Haus Jülich nicht nachgekommenseien. Um so mehr muss man iibeiTascht werden, aus einerUrkunde, welche in einem Walde zwischen Kerpen undVyne am Michaelistage (29. Sept.) 1310 ausgefertigt wurde