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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
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Sendgericht. Innere Zustände der Stadt.

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oder das in der Folge so bedeutsame Bendgericht vor,welche in der Urkunde als nacli der Gewohnheit der kai-serlichen Stadt Achen abgehalten bezeichnet wird. (Quix,Gesch. der Peterskirche, Urk. 9.) Die Synode fand am 31.März statt unter dem Vorsitze des Wilhelmus, Kanonikusdes Marienstiftes und Offizials des Lütticher ArchidiakonsMarchoaldus, und des Gerard, Dechanten der MastrichterChristianität und Pfarrers von Vise. Der Achener Plebanoder Erzpriester Alexander von Rulant war damals abwesend.Ueber welche Missbräuche der Vogt Wilhelm, der Schult-heiss Arnold, der Meier Iwan, Schöffen und andere Bürgerbei dem Bischöfe von Lüttich klagend eingekommen waren,geht aus dem Beschlüsse der Synode hervor. Alle Synodalen,sowohl geistliche als weltliche, kamen über folgende neunPunkte überein: 1. Der Pleban und seine Vicare, die Ka-pellane, sollen Priester und persönlich an ihren Stellen anwe-send sein, das heisst, nicht durch besoldete Miethlinge,sondern selbst ihr Amt verrichten, 2. sie dürfen keines ihrerPfarrkinder zur Zahlung des Tricesimums, oder des dreissig-tägigen Gebetes für Neuvermählte, anhalten, es sei denn,dass es dieses Tricesimum (cf. Du Cange s. v.) mit einemanderen Priester abhalten wollte, 3. dass an den vier Fest-zeiten des Jahres durch Darbringung eines Obols von Seitendes Vaters oder der Mutter die ganze Familie befreit werde,4. dass für die h. Oelung nicht mehr als drei Obole zuzahlen seien, 5. dass für den Segen der Heirathenden zweiDenare gezahlt werden, 6. dass ein grosses Grab zwei De-nare, ein kleines Grab einen Denar koste, 7. dass für dieTaufe ein Obol erlegt werde, 8. dass Käufer und Verkäufervon dem Kirchhofe verwiesen werden sollen, 9. dass fürSpendung des Abendmahles nichts und bei Herrichtung einesGrabes bei grossem Froste mehr als zwei Denare gezahltwerde. Zeugen der Verhandlungen sind: Wilhelm, Plebanzum h. Adalbert, Heinrich, Kaplan der (Tauf) Kapelle desh. Johannes zu den Staffeln, (es lag also der Boden vor derTaufkapelle damals niedriger als heute) der BürgermeisterIvilon und der abgestandene Bürgermeister Arnold. DieAbwesenheit (defectum) des genannten Plebans und seinerKapläne versprach der Offizial durch kirchliche Censur zu