Beginenhöfe.
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Pfarren und Wohnungen vermischt mit den Leuten sich auf-halten und zum Nachtheil ihres Seelenheiles die Kirchen desWeltklerus besuchen, wo sie oft selber ihre Neugierde be-friedigen und Gegenstand der Neugierde sind. Um Unzu-träglichkeiten, welche daraus entstehen könnten, zu begegnen,beschliesst der Bischof, alle zerstreut lebende Beginen ineinem Schaafstall zu vereinigen und unter einen Hirten zustellen und sie, damit sie um so ruhiger uud friedlicher dergöttlichen Betrachtung obliegen können, vom Verkehre mitder Welt abzusondern. Alle Beginen Achens jeglichen Altersund jeglichen Standes sollen demnach einen Hof vor denMauern Achens nach Burtscheid hin (den Matthiashof), densie angekauft haben, beziehen. Diejenigen, welche sich wei-gern, dieses zu thun, sollen von den den Beginen bewilligtenVorrechten ausgeschlossen sein, denn der Bischof nimmt denOrt und dessen Bewohner unter den Schutz des h. Lam-bertus (des Patrons der Diöcese Lüttich) und belegt diejeni-gen, welche demselben Gewalt anthun, mit dem Bann. Ergestattet den Bewohnerinnen, ein Kollegium zu bilden undunter Clausur zu leben, auch innerhalb ihrer Behausungeine Kapelle, einen Kirchhof und einen eigenen und beson-dern Priester zu haben, welchen die vier Meisterinnen (ma-gistre seniores) des Kollegiums, so oft es nöthig ist, zu wählendas Recht haben. Derselbe muss aber dem jedesmaligenPleban zur Bestätigung vorgestellt werden. Der Gewählteübt die Seelsorge, hält in der Kapelle den Gottesdienst inden Tageszeiten und in der Nacht, spendet die Sakramenteder Busse, des Abendmahles und der letzten Oelung. DasOel der Kranken holt er um die österliche Zeit bei demPleban, den Verstorbenen verordnet er auf dem genanntenKirchhofe ein kirchliches Grab und vertritt überhaupt beiden Beginen in allen Verrichtungen den Pfarrer. Zur Ent-schädigung des Plebans zahlt eine Jede, welche der Clausuroder dem Kollegium angehört, demselben jährlich zwei AchenerDenare. Von den Messen für verstorbene Beginen erhältder Pleban die Hälfte der Stipendien; wird die Leiche einesder Achener Pfarre Angehörenden auf dem Kirchhofe beer-digt, so werden dem Pleban drei Achener Schillinge gezahlt.Von allen andern Pflichten gegen die Pfarre sind die Be-
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