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Erweiterung der Privilegien der Stadt.
nern eine dem Könige oder Kaiser zu zahlende Steuer gegenihren Willen auferlegen. Die ungerechte und unerlaubteSteuer, welche Schultheisse mitunter von den Brocl- undBierverltäufern zum Schaden der ganzen Stadt (totius civi-tatis) erheben, soll abgeschafft sein. Der König erneuertund bestätigt auch den Achener Bürgern (cives aquenses)das Recht, dass keiner sie zu irgend einem Dienste ver-pflichte, der sie länger als einen Tag von ihrer Wohnungentfernt halte. Endlich darf kein Schultheiss ohne ein Ur-theil der Schöffen gegen einen Bürger vorgehen. VorliegendeUrkunde und die S. 131 besprochene Friedrichs I. enthaltendie hauptsächlichen Vorrechte, deren die Achener durch dieGunst ihrer Herrscher bis in die neuere Zeit sich erfreuten.Der Herzog Ludwig von Baiern, welcher unterdessen seineFreiheit wiedererlangt hatte, ist unter den Zeugen als Pfalz-graf bei Rhein aufgeführt. Zu den Zeugen gehören auchder Herzog Heinrich III. von Limburg und der Graf Walramvon Luxemburg. An demselben Tage widerrief der König zuAchen die von der Stadt Cambrai erschlichenen Privilegien,was auch Heinrich VII. am 7. November 1226 zu Wiirzburgthat.
Auf demselben Reichstage verleiht Friedrich II. demKloster auf dem Salvatorsberge bei Achen das Recht des Mit-gebrauches des Achener Gemeinde-waldes, genannt Zitterwald(silva cedua). Der Herzog Heinrich III. von Limburg hatteim Jahre 1215 zu Achen dem überseeischen Spital des Johan-niterordens seinen Hof Mechelen am Geulbache geschenkt.
In den Jahren 1217 und 1218 verleiht Graf WilhelmII. von Jülich durch zwei Urkunden (Quix, königl, Kapelle, S.93 und 96) der Aebtissin und dem Convent der Cisterzien-serinnen auf dem Salvatorsberge bei Achen Begünstigungen,indem er durch erstere deren Hof Schleiden (vergl. oben S.81) in seinem Walde Arduenna genannt, die Holzgerechtigkeitgewährt, durch die zweite denselben Hof von Auflagen undDiensten befreit. Demselben Kloster schenkt im Jahre 1219Theoderich Gratirs einen Garten auf der Rosestrasse naheder Mauer der Stadt Achen. Arnold ist Schultheiss undunter den vier unterschriebenen Zeugen ist Petrus von derBents (Bendel)strasse. (Königl. Kap. S. 97.)